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Juli/August 2017 INFOBULLETIN INFOBEST Juli/August 2017 Die in diesem INFOBULLETIN enthaltenen Informationen wurden sorgfältig zusammengestellt. Dennoch können eventuelle Irrtümer nicht ausgeschlossen werden. 1 INHALTSVERZEICHNIS EUROPA 1. INTERREG Volunteer Youth 2. Abschaffung der Roaminggebühren innerhalb der EU 3. Haustiere: Tollwut! Achtung, wenn sie ins Ausland gehen FRANKREICH 1. Parlamentswahlen: Ergebnisse und Vorstellung der örtlichen Abgeordneten 2. Ab Juli 2017 reicht ein einziger Antrag, um mehrere Renten zu beantragen 3. Zweiräder: Nummernschilder in vorschriftsmäßigem Format DEUTSCHLAND 1. Ausweitung des Unterhaltsvorschusses ab Juli 2017 2. Wahlen in Deutschland: Ausübung des Wahlrechts mit Wohnsitz im Ausland SCHWEIZ 1. Bundesrat empfiehlt die Reform Altersvorsorge 2020 zur Annahme GRENZÜBERSCHREITEND 1. Vademekum für einen grenzüberschreitenden Kinderschutz 2. Wichtige Information für der französischen Krankenkasse angeschlossene Grenzgänger in die Schweiz 3. Fünf Unterschiede beim Arztbesuch in Frankreich, Deutschland und der Schweiz INFOBEST 1. Das INFOBEST-Netzwerk: ein öffentliches Dienstleistungsangebot ohnegleichen 2. Vorstellung der neuen deutschen Referentin Isabel Parthon bei der INFOBEST Kehl/Strasbourg INFOBEST Vogelgrun/Breisach 1. Sommeröffnungszeiten der INFOBEST Sprechtage des INFOBEST Netzwerks
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Dec 31, 2020

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Juli/August 2017

INFOBULLETIN INFOBEST Juli/August 2017

Die in diesem INFOBULLETIN enthaltenen Informationen wurden sorgfältig zusammengestellt.

Dennoch können eventuelle Irrtümer nicht ausgeschlossen werden. 1

INHALTSVERZEICHNIS

EUROPA

1. INTERREG Volunteer Youth

2. Abschaffung der Roaminggebühren innerhalb der EU

3. Haustiere: Tollwut! Achtung, wenn sie ins Ausland gehen

FRANKREICH

1. Parlamentswahlen: Ergebnisse und Vorstellung der örtlichen Abgeordneten

2. Ab Juli 2017 reicht ein einziger Antrag, um mehrere Renten zu beantragen

3. Zweiräder: Nummernschilder in vorschriftsmäßigem Format

DEUTSCHLAND

1. Ausweitung des Unterhaltsvorschusses ab Juli 2017

2. Wahlen in Deutschland: Ausübung des Wahlrechts mit Wohnsitz im Ausland

SCHWEIZ

1. Bundesrat empfiehlt die Reform Altersvorsorge 2020 zur Annahme

GRENZÜBERSCHREITEND

1. Vademekum für einen grenzüberschreitenden Kinderschutz

2. Wichtige Information für der französischen Krankenkasse angeschlossene Grenzgänger in

die Schweiz

3. Fünf Unterschiede beim Arztbesuch in Frankreich, Deutschland und der Schweiz

INFOBEST

1. Das INFOBEST-Netzwerk: ein öffentliches Dienstleistungsangebot ohnegleichen

2. Vorstellung der neuen deutschen Referentin Isabel Parthon bei der INFOBEST

Kehl/Strasbourg

INFOBEST Vogelgrun/Breisach

1. Sommeröffnungszeiten der INFOBEST

Sprechtage des INFOBEST Netzwerks

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INFOBULLETIN Juli/August 2017

INFOBULLETIN INFOBEST Juli/August 2017

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Dennoch können eventuelle Irrtümer nicht ausgeschlossen werden. 2

EUROPA

INTERREG VOLUNTEER YOUTH

Volunteer Youth bietet seit März 2017 jungen EuropäerInnen zwischen 18 und 30 Jahren die

Möglichkeit, in grenzüberschreitenden Programmen und deren Projekte für einen Zeitraum

von 2 bis 6 Monaten mitarbeiten zu können.

Ziel der Initiative ist es, die jungen Volunteers bei grenzüberschreitenden Projekten und Pro-

grammen aktiv miteinzubeziehen, ihnen die Chancen der Europäischen Zusammenarbeit zu

vermitteln und generell die Europäische Territoriale Zusammenarbeit (ETZ) und deren Erfolge

aufzuzeigen. Als TeilnehmerInnen am IVY profitieren Jugendliche durch das Erleben des Sin-

nes von grenzüberschreitender Zusammenarbeit und das Stärken des europäischen Gedan-

kens von Solidarität und sozialem Engagement.

Die Auswahl der Aufnahmeeinrichtungen (Verwaltungsbehörden, gemeinsames Sekretariat,

laufende Projekte 2014-2020) wurde der Arbeitsgemeinschaft Europäischer Grenzregionen

(Association of European Border Regions), europäische Einrichtung, die die grenzüberschrei-

tenden Regionen vertritt, anvertraut.

Die Bewerbungen der jungen Freiwilligen werden über die Webseite des Europäischen Frei-

willigendienstes (European Voluntary Service) eingereicht. Interessierte INTERREG-

Programme und -Projekte können sich unter der Adresse [email protected] mit ihnen in Verbin-

dung setzen.

Die Initiative INTERREG Volunteer Youth (IVY) ist Mitglied beim Europäischen Solidaritätskorps

(http://europa.eu/youth/SOLIDARITy_de).

Weitere Informationen :

https://www.interregyouth.com/ (nur auf Englisch)

http://europa.eu/youth/eu/voluntary-activities/european-voluntary-service_de

ABSCHAFFUNG DER ROAMINGGEBÜHREN INNERHALB DER EU

Seit dem 15. Juni 2017, werden innerhalb der Europäischen Union keine Roaminggebühren

mehr erhoben. Dies bedeutet, dass « Die Bürgerinnen und Bürger auf Reisen innerhalb der EU

mit ihren Mobilgeräten telefonieren, SMS schreiben und Datendienste nutzen können, ohne

dafür auch nur einen Cent mehr als zu Hause zu bezahlen ». Der Präsident des Europäischen

Parlaments Antonio Tajani, der Ministerpräsident Maltas Joseph Muscat und der Präsident

der Europäischen Kommission Jean-Claude Juncker zeigten sich zufrieden über das Erreich-

te, dies sei « einer der größten und offensichtlichsten Erfolge der EU ».

Beispiele:

- Sie sind Deutsche/r und fahren nach Paris in die Ferien; Sie können von dort aus Ihre

Angehörigen in Deutschland anrufen, und dies wird Sie nicht mehr kosten, als wenn

Sie das Gespräch von deutschem Boden aus führen würden.

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- Sie sind Franzose/Französin und fahren nach Deutschland, um einzukaufen; Sie ver-

senden eine SMS/Kurznachricht nach Frankreich. Dies wird Sie nicht mehr kosten, als

wenn Sie die Nachricht von Frankreich aus versenden würden.

In der Schweiz als Nicht-EU-Land ist die Regelung nicht anwendbar, genau wie auch in Mo-

naco, Andorra, San Marino oder den Kanalinseln. In der Schweiz auf Bundesebene

ist derzeit eine Revision des Fernmeldegesetzes geplant, in deren Rahmen «unverhältnismäs-

sig hohe» Roaming-Tarife bekämpft werden sollen. Erste Vorschläge sollen bis Ende des Jah-

res vorliegen.

Weitere Informationen: http://europa.eu/rapid/press-release_STATEMENT-17-1590_de.htm

HAUSTIERE: TOLLWUT! ACHTUNG, WENN SIE INS AUSLAND GEHEN

Sie reisen mit Ihrem Haustier ins Ausland? Dann denken Sie früh genug daran, es vor Ihrer

Abfahrt impfen zu lassen. Um mit Ihrem Haustier reisen zu können, nehmen Sie ungefähr 4

Monate vor Ihrer Abfahrt Kontakt mit Ihrem Tierarzt auf, um es gegen Tollwut impfen zu las-

sen (die Impfungen müssen aktuell sein). Eine Blutabnahme ist manchmal notwendig, bevor

Sie in Risikoländer reisen. Wenn Sie in ein Land der Europäischen Union reisen, müssen Sie

über einen EU-Heimtierausweis für das Haustier verfügen (Dieser ist ebenfalls in einigen ande-

ren europäischen Ländern rechtsgültig).

Während Ihrer Reise ist es empfehlenswert, den Kontakt mit umherstreunenden Tieren zu

vermeiden. Im Falle eines Bisses muss die Wunde sofort mit Wasser und Seife gereinigt wer-

den, Spülen Sie sie reichlich ab und tragen Sie eine antiseptische Lösung auf. Es ist ebenfalls

notwendig, schnell einen Arzt aufzusuchen.

Bei der Rückkehr in ihr Wohnland müssen Sie Ihr Tier unbedingt beim zuständigen Kontrollamt

vorstellen.

Erinnerung:

Jedes Säugetier kann die Tollwut haben. Es handelt sich um eine Krankheit, die Tiere auf den

Menschen und umgekehrt übertragen (Die Tollwut wird aber nicht von Mensch zu Mensch

übertragen).

Die Übertragung auf den Menschen geschieht, wenn man mit dem Speichel des Tieres nach

einem Biss oder einer Schramme in Berührung kommt. Durch das Abschlecken der Haut oder

der Schleimhaut (Auge, Mund) kann es ebenfalls zur Übertragung kommen. Die Übertra-

gung beginnt 15 Tage vor Auftreten der ersten Krankheitssymptome und hält bis zum Tod

des Tieres an.

Weitere Informationen: https://www.service-public.fr/particuliers/vosdroits/F21374

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FRANKREICH

PARLAMENTSWAHLEN: ERGEBNISSE UND VORSTELLUNG DER ÖRTLICHEN ABGEORDNETEN

Bei den Parlamentswahlen vom 11. und 18. Juni 2017 wurden 577 Abgeordnete gewählt. Die

Regierungsmehrheit geht als Sieger hervor mit 308 Abgeordneten von der Partei LREM (La

République En Marche, Emmanuel Macrons Partei) und 42 Abgeordneten von der Partei

Modem (eine zentristische und liberale politische Partei, die eine Allianz mit Macron einge-

gangen ist). Die traditionellen Parteien des rechten und mitte-rechten Spektrums

Les Republicains / UDI / Divers Droite führen mit 145 Abgeordneten die Opposition. Die Par-

teien Parti Socialiste / Parti Radical de Gauche/ Divers Gauche (Die Sozialistische Partei /

Radikale Linkspartei / Diverse Linke), ihre traditionellen Rivalen, behalten nur 45 Sitze. Gleich-

zeitig erreichen die France Insoumise und der Front National einen Durchbruch in der Natio-

nalversammlung mit jeweils 17 und 8 Abgeordneten.

Fünfzehn Abgeordnete des Parlaments kommen aus den Départements Haut-Rhin und Bas-

Rhin. Im Gegensatz zum restlichen Frankreich hat die traditionelle Rechte in diesen zwei Dé-

partements mit 8 Sitzen für Les Republicains und einem Sitz für Divers Droite die Mehrheit der

Sitze gewonnen. LREM hat die 6 restlichen Sitze gewonnen, darunter 3 in Straßburg.

Im Bas-Rhin:

Unter den 9 Abgeordneten sind 4 wiedergewählte Abgeordnete von der Partei LR und 5

neue LREM-Abgeordnete.

1. Wahlkreis: Thierry Michels (LREM)

2. Wahlkreis: Sylvain Waserman (LREM)

3. Wahlkreis: Bruno Studer (LREM)

4. Wahlkreis: Martine Wonner (LREM)

5. Wahlkreis: Antoine Herth (LR)

6. Wahlkreis: Laurent Furst (LR)

7. Wahlkreis: Patrick Hetzel (LR)

8. Wahlkreis: Frédéric Reiss (LR)

9. Wahlkreis: Vincent Thiébaut (LREM)

Im Haut-Rhin:

Unter den 6 Abgeordneten sind 4 von der Partei LR, darunter 2 wiedergewählt (Éric

Straumann und Jean-Luc Reitzer), ein Abgeordneter von Divers Droite und ein Abgeordneter

von LREM.

1. Wahlkreis: Éric Straumann (LR)

2. Wahlkreis: Jacques Cattin (LR)

3. Wahlkreis: Jean-Luc Reitzer (LR)

4. Wahlkreis: Raphaël Schellenberger (LR)

5. Wahlkreis: Olivier Becht (DVD)

6. Wahlkreis: Bruno Fuchs (LREM)

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INFOBULLETIN Juli/August 2017

INFOBULLETIN INFOBEST Juli/August 2017

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AB JULI 2017 REICHT EIN EINZIGER ANTRAG, UM MEHRERE RENTEN ZU BEANTRAGEN

Wenn Sie in mehrere französische Rentenkassen einbezahlt haben, dann sind Sie ein poly-

pensionné (Im Folgenden Mehrfachrentner genannt). Ab dem 1. Juli 2017 wird die Berech-

nung Ihrer Rente um einiges leichter sein.

Bisher hat jede der Rentenkassen die Rente entsprechend der einbezahlten Beiträge an die

Mehrfachrentner ausbezahlt.

Eine Reform in zwei Phasen

Die Rentenreform vom 20. Januar 2014 hat eine Angleichung der drei grundlegenden Ren-

tensysteme bewirkt: CNAV (Versicherungssystem für Angestellte), MSA Angestellte (Ange-

stellte in der Landwirtschaft), und RSI (selbstständige Handwerker und Händler). In der Fort-

setzung dieser Reform wird das Prinzip einer einzigen Rentenfestsetzung ab dem 1. Juli 2017

wirksam.

Wie funktioniert das?

Die Mehrfachrentner müssen nur noch einen Antrag einreichen. Die Rentenfestsetzung für

alle Renten, in die sie eingezahlt haben, wird gleichzeitig erfolgen. Der Mehrfachrentner

muss sich an die letzte Rentenkasse, in die er einbezahlt hat, wenden und diese Kasse wird

ihm dann seine gesamte Rente überweisen. Es existieren jedoch auch Ausnahmen, die ein

besonderes Vorgehen verlangen.

Achtung! Die französischen Zusatzrenten und die ausländischen Renten gehören nicht zu

dieser besonderen neuen Form des Rentenantrags. Diese müssen weiterhin unabhängig von

der neuen Reform einzeln beantragt werden.

Wird das die Berechnung meiner Rente verändern?

Die Berechnung dieser drei aneinander angeglichenen Renten ist aufeinander abgestimmt

und nun viel einfacher. Ab dem 1. Juli 2017 wird nun nämlich das durchschnittliche Jahres-

gehalt der durchschnittlich 25 besten Jahre aller Rentenkassen, in die einbezahlt wurden, als

Grundlage für die Berechnung verwendet. Wenn Sie in manchen Jahren in mehrere Renten-

kassen gleichzeitig einbezahlt haben, wird das Einkommen der verschiedenen Kassen zu-

sammengezählt. Im Gegenzug werden nur maximal 4 Quartale pro Jahr einbehalten, egal

was passiert.

Betrifft mich diese Reform?

Sie sind von dieser Reform betroffen, wenn Sie im Jahr 1953 oder später geboren sind und

wenn Sie Ihre Rente ab dem 1. Juli 2017 beantragen.

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte Ihre Rentenkasse oder informieren Sie sich

auf folgender Internetseite: http://www.la-retraite-en-clair.fr/cid3198337/polypensionnes-est-

qui-change-1er-juillet-2017.html

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ZWEIRÄDER: NUMMERNSCHILDER IN VORSCHRIFTSMÄßIGEM FORMAT

Fahrzeuge mit zwei oder drei Rädern und die vierrädrigen Fahrzeuge ohne Aufbau sollen

spätestens am 1. Juli 2017 mit gleichförmigen Nummernschilden ausgerüstet werden. Das

Format beträgt 210 mm x 130 mm.

Bis jetzt waren drei Nummernschilderformate für diese Kategorien von Fahrzeugen vorgese-

hen:

- 140 mm x 120 mm für Mofas

- 170mm x 130 mm oder 210 mm x 130 mm für Motorräder

- 250 mm oder 300 mm x 200 mm für alle anderen Fahrzeuge auch Fahrzeuge mit drei

oder vier Rädern ohne Aufbau

Jeder angehaltene Fahrer, der mit nicht vorschriftsgemäßen Nummernschildern angehalten

wird, muss mit einer Geldstrafe von 135 Euro rechnen. Die Standardisierung von Kfz-

Kennzeichen soll die Kontrolle der Sicherheitskräfte vereinfachen und die Gleichbehandlung

der Benutzer gegenüber dem Radar ermöglichen.

Quelle : http://www.securite-routiere.gouv.fr/conseils-pour-une-route-plus-sure/special-deux-

roues-motorises/reglementation-plaque-d-immatriculation-deux-roues-motorises

DEUTSCHLAND

AUSWEITUNG DES UNTERHALTSVORSCHUSSES AB JULI 2017 Eine Reform des Unterhaltsvorschusses tritt zum 1. Juli 2017 in Kraft. Unterhaltsvorschuss erhalten Kinder, die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben und kei-nen oder keinen regelmäßigen Unterhalt von dem anderen Elternteil erhalten. Bis zum 30.06.2017 wurde Unterhaltsvorschuss nur bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres des Kindes und für maximal 72 Monate gezahlt. Ab dem 01. Juli 2017 weitet sich der Anspruch auf Unterhaltvorschuss aus. Bund und Länder haben sich auf zwei wichtige Änderungen geeinigt.

- Kinder im Alter von zwölf Jahren bis zum vollendeten 18. Lebensjahr erhalten zukünftig ebenfalls Unterhaltsvorschuss. Voraussetzung dafür ist, dass sie nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind oder dass der al-leinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug mindestens 600 Euro verdient.

- Die Höchstbezugsdauer entfällt. Damit können Kinder ohne zeitliche Einschränkungen bis zu ihrem 18. Geburtstag Unterhaltsvorschuss erhalten.

Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich nach dem Alter der Kinder und beträgt seit dem 1. Januar 2017 monatlich:

- für Kinder von 0 bis 5 Jahre 150 Euro

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- für Kinder von 6 bis 11 Jahre 201 Euro - ab dem 01. Juli 2017 für Kinder von 12 bis 17 Jahren 268 Euro

Der Antrag auf Unterhaltvorschuss soll beim zuständigen Jugendamt gestellt werden. Der Unterhaltvorschuss ist keine exportierbare Leistung. Nur Kinder, die in Deutschland ansässig sind, haben Anspruch auf Unterhaltvorschuss.

Quelle: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/unterhaltsvorschuss

WAHLEN IN DEUTSCHLAND: AUSÜBUNG DES WAHLRECHTS MIT WOHNSITZ IM AUSLAND

Deutsche, die im Ausland leben, sind weiterhin dazu berechtigt, in Deutschland an den

Wahlen der europäischen Abgeordneten (sofern sie nicht schon in ihrem Wohnland daran

teilnehmen) sowie der Bundestagswahl teilzunehmen.

Hierzu ist es nötig, sich durch einen förmlichen Antrag in das Wählerverzeichnis der Bundes-

republik Deutschland einzutragen. Gestellt werden muss der Antrag bei der letzten Wohn-

sitzgemeinde in Deutschland. Die Teilnahme an der Wahl erfolgt dann durch Briefwahl.

Weitere Informationen sowie den Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis finden Sie

unter:

https://www.bundeswahlleiter.de/bundestagswahlen/2017/informationen-

waehler/deutsche-im-ausland.html

SCHWEIZ

BUNDESRAT EMPFIEHLT DIE REFORM ALTERSVORSORGE 2020 ZUR ANNAHME

Am 24. September entscheiden die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über die

Reform Altersvorsorge 2020. Sie soll die AHV und die berufliche Vorsorge stabilisieren, das

Niveau der Renten sichern, die Flexibilisierung ermöglichen und Lücken in der Vorsorge von

Menschen mit tiefen Einkommen schließen. Nach 20 Jahren ohne umfassende Überarbei-

tung ist die Reform dringend nötig.

Die Altersvorsorge ist das wichtigste Sozialwerk der Schweiz. Ihre finanzielle Stabilität ist in Ge-

fahr, weil in den nächsten Jahren geburtenstarke Jahrgänge das Pensionsalter erreichen,

die Lebenserwartung gestiegen ist und die Zinsen seit Jahren ausgesprochen tief sind. Ein-

nahmen und Ausgaben der AHV geraten zunehmend aus dem Gleichgewicht.

Ohne Reform würden die jährlichen Defizite der AHV rasch ansteigen und die Renten wären

nicht mehr garantiert. In der beruflichen Vorsorge findet eine gesetzlich nicht vorgesehene

Umverteilung auf Kosten der Erwerbstätigen statt. Die Erträge auf den Altersguthaben sind zu

tief, um die gesetzlich garantierte Rente zu erwirtschaften. Die Reform Altersvorsorge 2020

geht diese Probleme koordiniert an. Ziel der Reform ist, die Höhe der gesetzlich garantierten

Altersrenten zu erhalten.

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Referenzalter 65

An die Stelle des unterschiedlichen ordentlichen Rentenalters tritt ein einheitliches Referenz-

alter für Mann und Frau. Es liegt bei 65 und bildet die Bezugsgröße für die flexible Pensionie-

rung zwischen 62 und 70 Jahren in der AHV und in der beruflichen Vorsorge. Im Referenzalter

65 wird die Rente ohne Abzüge oder Zuschläge ausbezahlt. Das Referenzalter der Frauen

wird von 2018 bis 2021 schrittweise von 64 auf 65 angehoben.

Mehrwertsteuer für die AHV

Mit der Pensionierung der geburtenstarken Jahrgänge wird die Zahl der neuen AHV-Renten

in den nächsten Jahren stärker zunehmen. Zwei Massnahmen stabilisieren die AHV bis Ende

des nächsten Jahrzehnts: Erstens erhält die AHV den ganzen Ertrag aus dem Mehrwertsteu-

er-Prozent, das schon heute zugunsten der AHV erhoben wird. Der Bund verzichtet auf sei-

nen Anteil daran. Zweitens fließt der Ertrag von weiteren 0,6 Mehrwertsteuer-Prozenten in die

AHV: Ab 2018 kommen ihr 0,3 Prozent zugute, die noch bis Ende 2017 an die IV gehen. Die

Mehrwertsteuer bleibt dadurch unverändert bei 8,0 Prozent. Ab 2021 erhält die AHV den Er-

trag aus zusätzlichen 0,3 Prozent. Dafür wird die Mehrwertsteuer auf 8,3 Prozent angehoben.

Tieferer Umwandlungssatz wird ausgeglichen

In der obligatorischen beruflichen Vorsorge wird der Mindest-Umwandlungssatz schrittweise

von 6,8 auf 6,0 Prozent gesenkt. Ein Ausgleich in der beruflichen Vorsorge und eine Erhöhung

der neuen AHV-Renten von jährlich 840 Franken stellen sicher, dass die Höhe der Altersren-

ten erhalten bleibt. Ehepaare erhalten zusammen mindestens 1680 und höchstens 2712

Franken mehr AHV-Rente. Zur Finanzierung der Maßnahmen in der AHV werden erstmals seit

über 40 Jahren die Lohnbeiträge geringfügig um 0,3 Prozent erhöht.

Heutige Renten nicht betroffen

Wer heute schon eine Altersrente bezieht, ist von der Senkung des Umwandlungssatzes nicht

betroffen. Deshalb ist für Rentnerinnen und Rentner kein Ausgleich nötig, und sie müssen

auch nicht dafür bezahlen. Die AHV-Renten werden aber weiterhin der Teuerung und der

Lohnentwicklung angepasst.

Die Altersvorsorge wird modernisiert

Die Reform passt die Altersvorsorge an die Bedürfnisse der Menschen an. Sie ermöglicht eine

flexible und schrittweise Pensionierung zwischen 62 und 70 Jahren. Sie schließt zudem Vor-

sorgelücken von Personen mit tiefen Einkommen. Dies betrifft vor allem Frauen.

Menschen ab 58 Jahren erhalten mit der Reform eine bessere Absicherung in der berufli-

chen Vorsorge. Wenn sie ihre Stelle verlieren, können sie neu in ihrer Pensionskasse bleiben

und erhalten von dieser später eine Altersrente. Heute sind sie häufig gezwungen, das Al-

tersguthaben zu beziehen und auf eigenes Risiko zu verwalten.

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Für Bundesrat und Parlament ist eine Reform der Altersvorsorge nach 20 Jahren ohne umfas-

sende Überarbeitung dringend nötig. Eine stabile Altersvorsorge ist eine wichtige Grundlage

für die gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung der Schweiz.

Zwei verknüpfte Vorlagen

Die Reform besteht aus zwei Vorlagen: Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV

durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer und Bundesgesetz über die Reform der Altersvor-

sorge 2020. Der Bundesbeschluss ist eine Verfassungsänderung, über die in jedem Fall am 24.

September 2017 abgestimmt wird. Gegen das Bundesgesetz ist das Referendum ergriffen

worden, die Referendumsfrist läuft am 6. Juli 2017 ab. Kommt das Referendum zustande,

wird über beide Vorlagen separat abgestimmt. Sie bilden aber eine einzige Reform und sind

miteinander verknüpft. Wird eine der beiden Vorlagen abgelehnt, scheitert die ganze Re-

form.

Adresse für Rückfragen

Bundesamt für Sozialversicherungen

Kommunikation

058 462 77 11

[email protected]

Quelle: https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-

67293.html

GRENZÜBERSCHREITEND

VADEMEKUM FÜR EINEN GRENZÜBERSCHREITENDEN KINDERSCHUTZ

Das Vademekum für einen grenzüberschreitenden Kinderschutz wurde offiziell am 18. Mai

2017 im Hôtel du Département in Straßburg präsentiert.

Dieses Handbuch wurde von einer deutsch-französischen Expertengruppe erarbeitet, die

von der Ecole Supérieure en Travail Educatif et Social (ESTES) von Straßburg und der Evange-

lischen Hochschule von Freiburg mit der Unterstützung des Euro-Instituts koordiniert wurde.

Ziel ist es, die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen französischen und deutschen Kin-

derschutzstellen zu erleichtern und ihnen zu ermöglichen, grenzüberschreitende Fälle zu be-

handeln.

Es enthält ein deutsch-französisches Glossar, grenzüberschreitende Fallbeispiele, Schaubilder

der Verwaltungssysteme und des Kinderschutzes sowie ein Leitfaden für die Fachleute.

Die digitale Fassung des Vademekums ist auf der Webseite des ESTES abrufbar:

https://www.estes.fr/vademecum

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WICHTIGE INFORMATION FÜR DER FRANZÖSISCHEN KRANKRENKASSE ANGESCHLOSSENE

GRENZGÄNGER IN DIE SCHWEIZ

Das Optionsrecht gibt Schweizer und EU-Bürgern und Bürgerinnen mit Wohnsitz in Frankreich

und einer Erwerbstätigkeit in der Schweiz die Möglichkeit, sich statt der schweizerischen ge-

setzlichen Krankenversicherung (nach KVG) jener des Wohnlandes, also der französischen

Krankenversicherung anzuschliessen. Dieses Optionsrecht betrifft im Detail also bereits in

Frankreich wohnhafte Personen, die eine Erwerbstätigkeit in der Schweiz (wieder) aufneh-

men, sowie jene, die nach Erreichen des Rentenalters einzig eine Schweizer Rente beziehen

(und nicht zusätzlich eine aus ihrem Wohnland, also keine französische Rente). Zudem sind

auch Personen mit einer Erwerbstätigkeit in oder einer Rente (einzig) aus der Schweiz betrof-

fen, die neu aus der Schweiz nach Frankreich ziehen. Die betroffenen Personen haben drei

Monate Zeit, um Ihr Optionsrecht auszuüben. Hierfür ist das Formular „Choix du système

d’assurance maladie“ (Wahl des Krankenversicherungsrechts/-systems) zu verwenden.

Am 7. Juli 2016 wurde zwischen den schweizerischen und französischen Behörden ein bilate-

rales Abkommen unterzeichnet, welches doppelt, also in beiden Ländern versicherten Per-

sonen ermöglicht, zwischen dem schweizerischen und dem französischen System zu wählen.

Auch wenn Sie in Frankreich gesetzlich versichert sind und sich nicht durch formellen Akt in

der Schweiz von der Krankenversicherungspflicht haben befreien lassen, und wenn Sie in

Frankreich gesetzlich versichert bleiben möchten, sind Sie von der Vereinbarung betroffen,

die am 7. Juli 2016 getroffen wurde. Sie haben in diesem Fall bis zum 30. September Zeit, um

das Formular „Choix du système d´assurance-maladie“ auszufüllen und dabei offiziell das

französische Krankenversicherungssystem zu wählen. Dieses Formular muss dann an die

CPAM du Haut-Rhin geschickt werden:

Caisse Primaire d'Assurance Maladie du Haut-Rhin

19, Boulevard du Champ de Mars

B.P. 40454

F-68022 COLMAR Cedex

Weitere Informationen:

- https://www.ameli.fr/sites/default/files/Documents/5400/document/faq-frontaliers-

suisses_assurance-maladie.pdf

- https://www.kvg.org/stream/de/download---0--0--0--975.pdf

FÜNF UNTERSCHIEDE BEIM ARZTBESUCH IN FRANKREICH, DEUTSCHLAND UND DER SCHWEIZ

So manch ein Grenzgänger hat schon einmal den Arztbesuch im Nachbarland gewagt. Das

INTERREG-Projekt TRISAN hat für Sie zusammengestellt, was bei einem Hausarztbesuch auf

der anderen Seite der Grenze zu beachten ist.

Die Sprechstundenhilfe

In deutschen und schweizerischen Hausarztpraxen sind Sprechstundenhilfen üblich. In Frank-

reich gibt es hingegen in der Mehrheit der Hausarztpraxen keine Sprechstundenhilfe und der

Arzt erledigt alle Aufgaben selbst. Nur die größeren Praxen verfügen über eine sogenannte

secrétaire médicale.

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Die Dauer der Untersuchung

Wieviel Zeit einem Arzt pro Patienten zur Verfügung steht, hängt davon ab, in welchem Land

die Untersuchung stattfindet. So beträgt die durchschnittliche Dauer einer Behandlung bei

einem Arztbesuch in Deutschland rund 9,1 Minuten, französische Patienten dagegen be-

kommen ihren Arzt im Durchschnitt rund 22,2 Minuten zu Gesicht, die Schweiz liegt mit rund

15 Minuten im Mittelfeld.

Wie ist die Praxis ausgestattet?

Die Ausstattung einer Hausarztpraxis zeigt ebenfalls deutliche Unterschiede, je nach dem auf

welcher Seite des Rheins man sich befindet. So gibt es in französischen Arztpraxen deutlich

seltener Geräte wie EKGs, Röntgenapparate und Ultraschallgeräte, da Geräteuntersuchun-

gen in Frankreich in der Regel in Fachpraxen stattfinden. Dies gilt sowohl für Blut- oder Urin-

proben, die in sogenannten laboratoires d’analyses médicales entnommen werden, als

auch für EKG, Röntgen und Ultraschallaufnahmen.

Die Abrechnung

Während Patienten in Frankreich und der Schweiz in der Regel in Vorleistung treten, rechnen

Ärzte bei gesetzlich versicherten Patienten in Deutschland die Leistung direkt mit der ent-

sprechenden Krankenkasse ab (90% Prozent aller Patienten sind gesetzlich versichert). In

Frankreich und der Schweiz gilt bei Behandlungen in den meisten Fällen das Kostenerstat-

tungsprinzip: Der Patient tritt dabei in Vorleistung und bekommt die Kosten bzw. einen Teil

der Kosten vom Krankenversicherer bzw. gegebenenfalls seiner Zusatzversicherung zurücker-

stattet. In der Schweiz erfolgt die Kostenerstattung ab einem gewissen jährlichen Festbetrag

(Franchise), der vom Versicherten selbst zu tragen ist und je nach Höhe der Versicherungs-

prämie unterschiedlich ausfällt.

Haben Sie sich schon einmal im Nachbarland behandeln lassen? Das trinationale Kompe-

tenzzentrum TRISAN, das kofinanziert wird vom Europäischen Fonds für regionale Entwicklung

(EFRE) und den Gesundheitsverwaltungen am Oberrhein, unterstützt die Gesundheitskoope-

ration am Oberrhein.

Mehr dazu sowie den ganzen Artikel finden Sie unter: www.trisan.org

INFOBEST

DAS INFOBEST-NETZWERK: EIN ÖFFENTLICHES DIENSTLEISTUNGSANGEBOT OHNEGLEICHEN

Wenn auch die Kernaufgabe die Informations- und Beratungstätigkeit bleibt, so ist das ge-

samte Aufgabengebiet der INFOBEST-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter um einiges größer,

vielfältiger und komplexer, als man eventuell meinen könnte. Trotzdem wurden 21.754 Fra-

gen von 16.335 Kundinnen und Kunden im Jahr 2016 von dem knappen Dutzend Mitarbeite-

rinnen und Mitarbeiter der vier INFOBESTen bearbeitet. Die Werte wurden also gegenüber

dem Vorjahr (14.883 Nutzer/innen) nochmals erhöht. Logischerweise variieren die detaillier-

Page 12: Juli/August 2017...Juli/August 2017 INFOBULLETIN INFOBEST Juli/August 2017 Die in diesem INFOBULLETIN enthaltenen Informationen wurden sorgfältig zusammengestellt. 1 Dennoch können

INFOBULLETIN Juli/August 2017

INFOBULLETIN INFOBEST Juli/August 2017

Die in diesem INFOBULLETIN enthaltenen Informationen wurden sorgfältig zusammengestellt.

Dennoch können eventuelle Irrtümer nicht ausgeschlossen werden. 1

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ten Zahlen von einer INFOBEST zur anderen, dies maßgeblich aufgrund der unterschiedlichen

geografischen Situation (ländliche oder städtische Umgebung / nahe Wirtschaftszentren /

EU-Innen- oder/und Außengrenze); ungeachtet dieser Unterschiede hat sich das Netzwerk in

seiner Gesamtheit zu einem unersetzlichen Ansprechpartner für all jene entwickelt, die in

ihrem Alltag mit grenzüberschreitenden Fragen konfrontiert sind. Auch ein Vierteljahrhundert

nach der Gründung der ersten INFOBEST bleibt das Konzept des grenzüberschreitenden

"guichet unique" ein Dienstleistungsangebot ohnegleichen. Von diesem einzigartigen Ange-

bot der vier Anlaufstellen für schlicht sämtliche denkbaren Fragen im grenzüberschreitenden

Kontext profitieren in erster Linie Bürgerinnen und Bürger (95 % aller Anfragenden), aber

auch die Privatwirtschaft (3 %) und die öffentliche Verwaltung (2 %). Wenn die absolute Zahl

von rund 350 Anfragen von Verwaltungsseite auch auf den ersten Blick als geringfügig er-

scheinen mag, so ist deren Bedeutung nicht zu unterschätzen, fließen doch nicht selten un-

sere Antworten auf genau diese Anfragen z.B. in von Verwaltungsseite erstellte Rechtsgut-

achten ein. Eine andere positive Wirkung ist die Begründung oder Vertiefung von grenzüber-

schreitenden Kontaktnetzen zwischen den Verwaltungsstellen. Zu guter Letzt ist in diesem

Zusammenhang die Sensorfunktion der INFOBESTen zu nennen, im Rahmen derer wir die Be-

hörden auf Regelungslücken oder -probleme hinweisen, auf die wir im Rahmen unserer Tä-

tigkeit aufmerksam geworden sind.

Mit Blick auf das Gesamtnetzwerk wurden Steuerfragen mit Abstand am häufigsten gestellt.

In diesem Bereich zeigt sich der Unterschied zwischen den einzelnen INFOBESTen deutlich, ist

das Thema doch bei den drei deutsch-französischen INFOBESTen für je 32-38 % der Anfragen

verantwortlich, bei der INFOBEST PALMRAIN als trinationale Stelle hingegen "nur" für 17 %.

Umgekehrt sind bei PALMRAIN Krankenversicherung, Rente, Invalidität und weitere Sozialver-

sicherungen Thema bei 40 % aller bearbeiteten Fragen, bei den drei anderen INFOBESTen

nur bei rund 21-26 %.

Themen der 2016 vom INFOBEST Netzwerk bearbeiteten 21 754 Anfragen

Einerseits ist die Besteuerung von deutschen Renten für in Frankreich wohnhafte Personen

immer noch ein bedeutendes Thema für die INFOBESTen Pamina, Kehl/Strasbourg und Vo-

gelgrun/Breisach (3.161 Fragen total im Jahr 2016), andererseits sind immer noch das Opti-

onsrecht im Bereich der Krankenversicherung für Grenzgänger Frankreich-Schweiz sowie

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INFOBULLETIN Juli/August 2017

INFOBULLETIN INFOBEST Juli/August 2017

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Dennoch können eventuelle Irrtümer nicht ausgeschlossen werden. 1

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auch das eher neue Thema Mehrfachbeschäftigung am PALMRAIN bestimmenden The-

menbereiche. Gleichzeitig sind die Anfragen im trinationalen Raum naturgemäss noch viel-

fältiger als entlang der deutsch-französischen Grenze.

Personen mit französischer Staatsangehörigkeit stellen

noch immer mit Abstand das größte Kundensegment

bei INFOBEST – variierend von 52 % bei PALMRAIN bis hin

zu 73 % bei PAMINA. Eine deutliche Mehrheit der Kund-

schaft wohnt zudem in Frankreich (76 %). Die meisten in

Deutschland wohnhaften Kundinnen und Kunden ver-

zeichnet die INFOBEST Kehl/Strasbourg (27 %), in der

Schweiz wohnhafte Kundschaft findet sich zu guter Letzt

nur bei INFOBEST PALMRAIN (10 %). Staatsbürgerschaft der 16 335 Kunden des INFOBEST-Netzwerks im Jahr 2016

Mit Blick auf die von den Fragen betroffenen Länder ist die Verteilung nicht ganz unerwartet

etwas ausgeglichener. Auf Netzwerk-Ebene liegt hier Deutschland auf dem ersten Rang. Bei

den einzelnen INFOBESTen zeigen sich jedoch Unterschiede. Bei Kehl/Strasbourg betreffen 74

% der Fragen Deutschland, in Vogelgrun/Breisach sogar 79 %. In PAMINA haben die Fragen

zu Deutschland nur einen leichten Vorsprung (58 %), bei der INFOBEST PALMRAIN hingegen

hat die Schweiz knapp die Nase vorn (36 %), dicht gefolgt von Deutschland (35 %).

VORSTELLUNG DER NEUEN DEUTSCHEN REFERENTIN ISABEL PARTHON BEI DER INFOBEST

KEHL/STRASBOURG

Seit dem 01.06.2017 ist Isabel Parthon als deutsche Referentin bei

der INFOBEST Kehl/Strasbourg die neue Kollegin im Team von Aud-

rey Schlosser, französische Referentin und Larissa Hirt, Assistentin.

Sie folgt auf Bastien Candelier, der im Rahmen einer Elternzeitver-

tretung bis zum 31.06.2017 bei der INFOBEST Kehl/Strasbourg die

deutsche Referentenstelle besetzte. Die einmonatige Einarbei-

tungsphase gemeinsam mit Ihrem Vorgänger war ein sehr wert-

voller Übergang, insbesondere für die Beratung und Information

konnte hierdurch ein ununterbrochen hohes Qualitätsniveau ge-

halten werden.

Nach dem deutsch-französischen Abitur studierte die 27-jährige aus der Ortenau Rechtswis-

senschaften an der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg mit dem Schwerpunkt europäische

und internationale Beziehungen. Während Ihrem Rechtsreferendariat am Landgericht in Of-

fenburg arbeitete Sie u.a. im Rahmen Ihrer Wahlstation beim Zentrum für Europäischen Ver-

braucherschutz e.V. in Kehl. Frau Parthon freut sich, von nun an Mitglied des INFOBEST-

Netzwerks zu sein, und konkret dazu beitragen zu können, das Leben der Grenzgänger zu

erleichtern.

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INFOBULLETIN Juli/August 2017

INFOBULLETIN INFOBEST Juli/August 2017

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INFOBEST Vogelgrun/Breisach

SOMMERÖFFNUNGSZEITEN DER INFOBEST

Die INFOBEST Vogelgrun/Breisach ist in der Zeit vom 7. bis zum 15. August geschlossen. Der

Sprechtag der Deutschen Rentenversicherung findet ausnahmsweise am Mittwoch, den 16.

August statt (eine vorherige Terminvereinbarung ist unbedingt erforderlich).

Außerhalb dieser Sommerpause ist die INFOBEST Vogelgrun/Breisach zu den gewohnten Uhr-

zeiten geöffnet:

Montag- Dienstag : 8h30-12h00 / 13h00-17h00

Donnerstag : 8h30-12h00/13h00-18h30

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INFOBULLETIN Juli/August 2017

INFOBULLETIN INFOBEST Juli/August 2017

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SPRECHTAGE DES INFOBEST-NETZWERKS

INFOBEST

PAMINA

INFOBEST

Kehl/

Strasbourg

INFOBEST

Vogelgrun/

Breisach

INFOBEST

PALMRAIN

EURES

EURES-T

22.08.2017

auf Termin

-

EURES-Beraterin

zum Arbeitsrecht

donnerstags jede

zweite Woche

auf Termin

-

Agentur für

Arbeit, Pôle

Emploi

-

Pôle Emploi

04.07.2017

22.08.2017

auf Termin

Agentur Für Arbeit /

Pôle Emploi

06.07.2017

07.09.2017

auf Termin

-

Renten-

kassen

DRV

12.09.2017

auf Termin

DRV

29.08.2017

auf Termin

DRV

18.07.2017

16.08.2017

auf Termin

-

Krankenkas-

sen

AOK

06.07.2017

03.08.2017

07.09.2017

auf Termin

-

AOK und CPAM

07.09.2017

12.10.2017

auf Termin

-

CAF - - - 23.08.2017

auf Termin

Rentenbe-

steuerung in

Deutschland

auf Termin auf Termin auf Termin auf Termin

Notar

Jeden ersten Diens-

tag im Monat,

nachmittags,

auf Termin

- - -

Grenzüber-

schreitende

Sprechtage

- - 21.11.2017

auf Termin -

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INFOBULLETIN INFOBEST Juli/August 2017

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www.infobest.eu

INFOBEST Kehl/Strasbourg

Rehfusplatz 11

D-77694 Kehl am Rhein

D: 07851 / 9479 0

D: 07851 / 9479 10

F: 03 88 76 68 98

E-Mail: [email protected]

INFOBEST Vogelgrun/Breisach

Ile du Rhin

F-68600 Vogelgrun

D: 07667 / 832 99

F: 03 89 72 04 63

F: 03 89 72 61 28

E-Mail: [email protected]

INFOBEST PAMINA

Altes Zollhaus

D-76768 Neulauterburg

D: 07277 / 8 999 00

D: 07277 / 8 999 28

F: 03 68 33 88 00

F: 03 68 33 88 28

E-Mail: [email protected]

INFOBEST PALMRAIN

Pont du Palmrain

F-68128 Village-Neuf

D: 07621 / 750 35

F: 03 89 70 13 85

F: 03 89 69 28 36

CH: 061 322 74 22

CH: 061 322 74 47

E-Mail: [email protected]

Impressum :

INFOBEST Vogelgrun/Breisach

Ile du Rhin, F-68600 Vogelgrun

F: 03 89 72 04 63/ D: 07667 / 832 99

[email protected]

Verantwortlich für die Juli/August-Ausgabe:

Delphine Carré

Redaktion: Pascale Allgeyer, Christiane Andler, Marc Borer, Delphine Carré, Anette Fuhr, Larissa Hirt, Philippe

Jacob, Julien Kurtz, Cyril Mantoy, Isabel Parthon, Nadia Pierson-Ben Yekhlef, Audrey Schlosser