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Köpenicker Str. 174, 10997 Berlin Berlin, 15.08.2019 DIESE eG Statement Inhalt: 1. Gründung der DIESE eG 1.1 Vorgehen der DIESE eG 1.2 Verpflichtungen der DIESE eG 1.3 Übergabe Projektgenossenschaft Lichtenberg eG 1.4 Häuser der DIESE eG 2. Finanzierung 2.1 Beantragungen Zuschüsse/Darlehn 2.2 Bisherige Finanzierungen 2.3 Eigenkapital/Genossenschaftsanteile 3. Genossenschaftsanteile 3.1 Finanzierung Genossenschaftsanteile 3.2 Haftung Genossenschaftsanteile 4. Mieterhöhungen 5. Struktur der DIESE eG intern 6. Zukünftige Bestrebungen
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DIESE eG Statement · Boxhagener Straße 32 20.05.2019 40 Kreuzberg/Friedrichshain Krossner Straße 36 07.06.2019 15 Kreuzberg/Friedrichshain Forster Straße 1 28.05.2019 10 Kreuzberg/Friedrichshain

May 23, 2020

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Köpenicker Str. 174, 10997 Berlin

Berlin, 15.08.2019

DIESE eG Statement

Inhalt:

1. Gründung der DIESE eG 1.1 Vorgehen der DIESE eG 1.2 Verpflichtungen der DIESE eG 1.3 Übergabe Projektgenossenschaft Lichtenberg eG 1.4 Häuser der DIESE eG

2. Finanzierung 2.1 Beantragungen Zuschüsse/Darlehn 2.2 Bisherige Finanzierungen 2.3 Eigenkapital/Genossenschaftsanteile

3. Genossenschaftsanteile 3.1 Finanzierung Genossenschaftsanteile 3.2 Haftung Genossenschaftsanteile

4. Mieterhöhungen

5. Struktur der DIESE eG intern

6. Zukünftige Bestrebungen

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1. Gründung der DIESE eG

Im Mai diesen Jahres stellte sich in Berlin eine ungewöhnlich hohe Zahl von Vorkaufsfällen ein. Allein in Kreuzberg und Neukölln waren rund 13 Häuser betroffen. Viele Anwohner*innen dieser Häuser hatten die berechtigte Sorge, dass es einer oder mehreren landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften nicht möglich sein würde, die Vielzahl der Vorkäufe auszuüben. Nach Fristende wären die Häuser dann im Regelfall ohne eine Abwendungserklärung - also ohne jedwede zusätzliche Schutzvereinbarung - an ihre Käufer*innen gegangen.

Auf Grund der Masse der Häuser, die im Mai im Vorkauf waren, war der Handlungsdrang akut. Auf Initiative von verschiedenen Aktivist*innen und Anwohnern*innen, die die Notwendigkeit erkannten, den Vorkaufshäusern mehr Möglichkeiten zu bieten, ihre Angelegenheiten in die eigenen Hände zu nehmen, wurde am 3. Mai 2019 der Beschluss gefasst, dafür eine eigene Genossenschaft zu gründen, die sich genau dieser Aufgabe annimmt und die deshalb DIESE eG getauft wurde.

Die Gründung der Genossenschaft ging also nicht auf einen entsprechenden Beschluss des Bezirkes Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin zurück, sondern war eine Entscheidung und freie Initiative der Betroffenen.

Die Sorge, dass die städtischen Wohnungsbaugesellschaften dies wirtschaftlich nicht stemmen können, rührt einerseits von den immer weiter steigenden Verkaufspreisen von Mietshäusern und andererseits dem mitunter hohen Sanierungsbedarf in einigen dieser Häuser her. Dies bestätigte sich dadurch, dass die städtischen Wohnungsbaugesellschaften oftmals nach Prüfung nicht mehr als Drittkäufer zur Verfügung standen.

Viele Häuser wenden sich während ihres Vorkaufsprozesses an Genossenschaften in der Hoffnung, Teil einer Genossenschaft werden zu können. Sie werden allerdings immer wieder darauf verwiesen, dass die Genossenschaften sich zeitlich nicht in der Lage sehen, sich Vorkaufshäusern anzunehmen. Auch die vorgegebene Belegungsbindung, die bei Inanspruchnahme der Genossenschaftsförderung zum Erwerb von Bestandsgebäuden resultiert, schreckt viele Genossenschaften davon ab, diese zu nutzen.

1.1 Vorgehen der DIESE eG

Die Genossenschaft bringt sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten insbesondere dann ein, wenn

• die Käufer*innen nicht bereit sind, eine Abwendungserklärung zum Schutz der Mieter*innen zu unterschreiben

• keine städtische Wohnungsbaugesellschaft als Partner*in zur Verfügung steht • keine anderen geeigneten Drittkäufer*innen gefunden werden können • 70% der Mieter*innen gewillt sind, sich über Genossenschaftsanteile am Kauf zu

beteiligen.

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1.2 Verpflichtungen der DIESE eG

Übt ein Bezirk zu Gunsten der DIESE eG sein Vorkaufsrecht aus, verpflichtet sich die DIESE eG:

1. als Dritterwerber einzutreten 2. die vorliegende Verpflichtungserklärung zu unterzeichnen 3. eine Belegungsbindung für Mieter*innen mit Wohnberechtigungsschein von

25-50% einzuhalten 4. sich an die Vorgaben der Mietpreisbremse und des Mietendeckels zu halten und

auf kostenintensive bauliche Maßnahmen (z.B. Anbau Balkone oder Aufzug) zu verzichten

5. im Falle eines zukünftigen Verkaufs dem Land Berlin ein Vorkaufsrecht einzuräumen.

1.3 Übergabe: Projektgenossenschaft Stadtbad Lichtenberg eG

Am 6. Juni 2019 wurde die Übertragung der Projektgenossenschaft Stadtbad Lichtenberg (PGSL) eG notgedrungen durchgeführt, da die Frist eines sich im Vorkauf befindenden Hauses ablief.

Dem Prüfverband der Genossenschaft wäre es nicht möglich gewesen, in der Kürze der Zeit eine neugegründete Genossenschaft zu prüfen. In einem Schreiben an alle Berliner Genossenschaften bat die am 3. Mai gegründete DIESE eG um Unterstützung. In diesem Kontext erfuhr Herr Schindler von der bestehenden Situation und trat über ein Mitglied der DIESE eG an diese heran.

Eine Übertragung der PGSL stellte eine greifbare Option dar, das Haus in einer Genossenschaft unterzubringen. Daher wurde die „leere“ nicht mehr genutzt e Projektgenossenschaft, die zu diesem Zeitpunkt seit mehreren Jahren inaktiv war, umgewidmet und ein neuer Vorstand und Aufsichtsrat gewählt. Alle noch vorhandenen Mitglieder der PGSL waren darüber im Bilde, einverstanden und haben über diese Entscheidung abgestimmt.

Die noch vorhandenen Mitglieder gaben direkt nach der Übertragung ihre Anteile an Mitglieder der DIESE eG ab. Herr Schindler, Herausgeber des Neuen Deutschlands und Frau Emmrich, ehemalige Bezirksbürgermeisterin in Lichtenberg, behielten ihre Anteile von 100 - 200 € zunächst. Frau Lompscher war zu keinem Zeitpunkt Mitglied der DIESE eG und hat die vorgegangene PGSL bereits im November 2016 verlassen.

Über einen möglichen Ausschuss von Herrn Schindler muss innerhalb der Genossenschaft abgestimmt werden. Herr Schindler hat einen freiwilligen Austritt abgelehnt.

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Weder Herr Schindler noch Frau Emmerich haben seit der Übertragung an Mitgliederversammlungen teilgenommen. Keiner der beiden wirkt in irgendeiner Weise an der Gestaltung und Verwaltung der Genossenschaft mit.

1.4 Häuser der DIESE eG

Zum heutigen Zeitpunkt wurde für folgende Häuser mit insgesamt 103 Wohnungen der Vorkauf zugunsten der DIESE eG ausgeübt:

Die DIESE eG hat für ca. 30 Häuser aus vier verschieden Bezirken (Friedrichshain-Kreuzberg, Neukölln, Tempelhof-Schöneberg, Pankow) Wirtschaftlichkeitsprüfungen durchgeführt.

2. Finanzierung

Die Finanzierung ruht auf fünf Säulen. Sie nutzt öffentliche wie private Mittel, um bei geringem Eigenkapital die rechnerisch notwendigen Mieterhöhungen sozial verträglich und je nach Einkommenslage differenziert zu gestalten. Eingerechnet sind dabei auch die notwendigen Sanierungen.

Säule 1 – Eigenkapital der Genossen*innen, 12 bis 15 %: Durch den Erwerb von Genossenschaftsanteilen à 500 € pro Quadratmeter werden die Mieter*innen zu Genossen*innen.

Säule 2 – Öffentlicher Zuschuss des Landes Berlin von10 %: Aus den Mitteln des Landes Berlin für Vorkaufsfälle wird ein Zuschuss in Höhe von 10 % der Beschaffungskosten geleistet.

Säule 3 – Öffentliches Darlehen Land Berlin, ca. 35 - 60 %: Aus dem Ende 2018 beschlossenen Projektaufruf zur Förderung von Genossenschaften bei Neubau und Bestandserwerb wird ein zinsloses Darlehen mit niedriger Tilgung (1 %) und

Haus Ausübungdatum WE Bezirk

Boxhagener Straße 32 20.05.2019 40 Kreuzberg/Friedrichshain

Krossner Straße 36 07.06.2019 15 Kreuzberg/Friedrichshain

Forster Straße 1 28.05.2019 10 Kreuzberg/Friedrichshain

Rigarer Straße 101 24.06.2019 18 Kreuzberg/Friedrichshain

Holteistraße 19, 19a 24.07.2019 20 Kreuzberg/Friedrichshain

Heckmann Ufer 8 12.08.2019 16 Kreuzberg/Friedrichshain

Gleditschstraße 39, 41, 43 12.08.2019 36 Schöneberg/Tempelhof

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geringen Verwaltungskosten (0,3 % – 0,6 %) über die Investitionsbank des Landes Berlin bereit gestellt.

Säule 4 – Bankdarlehen, ca. 20 - 50 %: Je nach Höhe des Kaufpreises und Mietniveau wird die verbleibende Finanzierung über ein klassisches Bankdarlehen mit langer Laufzeit (30 Jahre) und geringem Zinssatz (aktuell ca.1,9 %) zur Verfügung gestellt.

Säule 5 – Nachbarschaftsfonds, ca. 0 – 5 %: Bei der DIESE eG können Mitglieder der Genossenschaft - z.B. aus dem Freundeskreis, nachbarschaftlichen Umfeld oder weiterem Unterstützer*innenkreis - kleinere oder größere Beträge ab 100 € zinslos anlegen.

Alle Finanzierungsbausteine zielen darauf ab, die Belastung der Nettokaltmieten durch Kapitaldienste (ca. 85 %) trotz der eigentlich unwirtschaftlich hohen Kaufpreise möglich zu machen. Außerdem nimmt die DIESE eG zur Erfüllung ihrer Aufgabe in Kauf, dass auch nach 30 Jahren noch nicht alle (ca. 85 %) Schulden aus dem Ankauf getilgt sind. Auch das unterscheidet sie von den Möglichkeiten der meisten Wohnungsbaugesellschaften.

Die DIESE eG erfährt auch von Menschen, die nicht in Häusern der DIESE eG wohnen einen regen Zuspruch. Viele haben bereits angemeldet, die Genossenschaft über den Nachbarschaftsfonds finanziell unterstützen zu wollen.

2.1 Beantragung Zuschüsse/Darlehn

Die Beantragung und Genehmigung der Zuschüsse und vor allem der öffentlichen Darlehen nimmt einen zeitlichen Rahmen in Anspruch, der in der Zeit einer Vorkaufsprüfung von zwei Monaten nicht ausreichend ist. Selbst wenn der Bezirk bei Erhalt eines Kaufvertrages sofort die Mittel beantragen würde, wäre die Zeit nicht ausreichend um diese zu genehmigen. Des Weiteren kann jederzeit bis zum letzten Tag der Frist noch bis 23:59 Uhr eine Abwendungserklärung vom Käufer vorgelegt werden. Weder die Senatsverwaltung für Finanzen, noch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen konnten somit vorab Zugeständnisse an uns machen, da erst eine ausführliche Prüfung erfolgen musste. Auf Senatsebene konnten Gespräche so verstanden werden, dass der Wille vorhanden ist, eine Bezuschussung wohlwollend zu prüfen und auch nur insofern das Abgeordnetenhaus die Vorlage zur Erweiterung der Zweckbestimmung des. SIWANA-Titels unterstütze sowie die DIESE eG die Wirtschaftlichkeit des Ankaufes nachweisen kann.

Anders als in der Medienberichterstattung behauptet, wurden für alle Vorkäufe der DIESE eG sowohl Anträge auf Genossenschaftsförderung als auch auf einen Zuschuss in Höhe von 10 % der Beschaffungskosten gestellt. Es handelt sich hierbei um zwei Anträge: einen Antrag für die Häuser Krossener Str. 36, Boxhagener Str. 32 und Forster Str. 1 sowie einen Antrag für die Häuser Rigaer Str. 101, Holteistr. 19, 19A, Heckmann Ufer 8 sowie Gleditschstr. 39, 41, 43.

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Im Rahmen der Genossenschaftsförderung prüft die IBB die wirtschaftlichen Parameter und Rahmenbedingungen sowie Cashflow und Gesamtrentabilität. Das Förderprogramm für Genosssenschaftsförderung steht allen Genossenschaften offen.

2.2 Bisherige Finanzierungen

Bisher wurden beschlossene bzw. verpflichtend eingegangene Investitionen in Höhe von 15.860.000 € für drei der sieben Häuser mit zusammen 4.179 qm vermietbare Fläche, entsprechend 3.795 € pro qm getätigt. Eine Vorfinanzierung durch die GLS Bank von 15.860.000 € war von Anfang an bei der Bank beantragt und zwischenzeitlich auch durch entsprechende Kreditverträge verbindlich zugesagt, so dass aus Sicht der DIESE eG die Finanzierung gesichert war und ist. Eine Vorfinanzierung hat bisher erst für drei der sieben Häuser stattgefunden, da bei diesen Häusern bereits die Käufer auf Widerspruch verzichtet haben und die Kaufverträge bereits notariell beurkundet wurden.

Geplante langfristige Finanzierung: Genossenschaftsanteile 1.820.000 € Landeszuschuss 1.500,000 € Förderdarlehen IBB 5.500.000 € Darlehen GLS Bank 30 Jahre 7.030.000 €

Diese Finanzierungsbausteine werden insgesamt von der GLS Bank vorfinanziert. Die GLS Bank ist dafür bekannt, mit gemeinwohlorientierten Projekten zu kooperieren und diesen Finanzierungsmodelle zur Verfügung zu stellen. Diverse Stiftungen, Projekte und Organisationen wurden durch sie erfolgreich unterstützt. Der Dritterwerb ist juristisch sehr komplex. Entsprechend dieser langwierigen und komplizierten Verfahrensabläufe bei der Abwicklung des Dritterwerbs aus der Ausübung öffentlicher Vorkaufsrechte, befindet sich die DIESE eG weder im Zahlungsverzug, noch hat sie gegen vertragliche Verpflichtungen verstoßen.

Bereits erfolgte Zahlungen: 1. Kaufpreisrate VKR-Haus 1 350.000 € 1. Kaufpreisrate VKR-Haus 2 50.000 €

Zwischenfinanzierung durch 400.000 € befreundete Genossenschaft mit Zustimmung der GLS Bank.

Sobald ein Haus seitens der DIESE eG geprüft wird, wird der Finanzierungsplan der GLS Bank vorgelegt. Die Bank erklärt sich dann i.d.R. bereit, im Vorfeld komplett v o r z u fi n a n z i e re n . D a d i e Z e i c h n u n g v o n E i g e n k a p i t a l i n F o r m Genossenschaftsanteilen sowie die Beantragung öffentlicher Förderung und Darlehen wie dargestellt Zeit in Anspruch nehmen.

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2.3 Eigenkapital/Genossenschaftsanteile:

Planungsmäßig geht die DIESE eG von 500 € pro Quadratmeter aus, die 12-15 % des Eigenkapitals darstellen. Die Berechnung ist in jedem Haus verschieden und hängt von den gesamten Beschaffungskosten ab. Die Zeichnung von Genossenschaftsanteilen erfolgt erst, nachdem zu Gunsten der DIESE eG der Vorkauf ausgeübt wurde und die notarielle Beurkundung des Dritterwerbs stattgefunden hat. Da die meisten Bewohner*innen das Kapital dafür nicht liquide haben, werden von vielen die Anteile über Finanzierungsangebote (siehe 3.2 Finanzierung Genossenschaftsanteile) finanziert, was ebenfalls einige Zeit in Anspruch nimmt.

Daher kann die Gesamtfinanzierung angesichts knapper Zahlungsfristen nur im Vorfeld komplett zu 100 % - Kaufpreis plus Nebenkosten plus Makler plus Sanierungsmittel - über eine Bank vorfinanziert werden. Anschließend werden diese Mittel aus den oben dargestellten Finanzierungsbausteinen bis auf das eigentliche Bankdarlehen abgelöst.

3. Genossenschaftsanteile:

Jede Hausgemeinschaft, die Interesse daran zeigt, Teil unserer Genossenschaft zu werden, wird genau über unser Genossenschaftsmodell , die dafür e i n z u k a l k u l i e re n d e n M i e t e r h ö h u n g e n u n d d i e F i n a n z i e r u n g d e r Genossenschaftsanteile aufgeklärt. Die Mieter*innen entscheiden letztens Endes darüber ob sie Teil eines solchen Modells werden wollen. Die DIESE eG achtet sehr genau darauf, dass die Anwohner auch tatsächlich der genossenschaftlichen Idee positiv gegenüber stehen. Wenn nicht mindestens 70 % der Mieter*innen für einen Vorkauf durch die Genossenschaft stimmen, tritt die DIESE eG nicht als Dritterwerber*in ein. Das Model der DIESE eG setzt voraus, dass so viele Mieter*innen wie möglich Mitglieder der Genossenschaft werden. Daher ist die Zustimmung einer Vielzahl von Mietern*innen essenziell für die Umsetzung.

Einzelne Mieter*innen müssen nicht zwangsläufig für genau die Fläche ihrer Wohnung Anteile im Wert von 500 € pro Quadratmeter zeichnen. Dies kann hausintern nach den finanziellen Möglichkeiten der einzelnen Mieter*innen solidarisch umverteilt oder sogar durch Externe unterstützt werden. Anteile können durch andere Personen dezidiert für Mieter*innen gezeichnet werden.

Mieter*innen, die nicht Mitglieder in der Genossenschaft werden wollen, bleiben ganz reguläre Mieter*innen. Sie werden nicht dadurch benachteiligt, dass sie keine Mitglieder werden. Auch in Bestandsgenossenschaften gibt es ganz reguläre Mietverhältnisse.

Wie bei jeder anderen Genossenschaft erhalten die Genossen*innen Ihre Anteile bei Auszug zurück, wenn sie dies wünschen. Genossenschaftsanteile sind also somit nicht als Mieterhöhung zu verstehen, sondern eine Rücklagenbildung von Eigenkapital.

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3.1 Finanzierung Genossenschaftsanteile

Durch die KfW und die IBB stehen verschiedene Finanzierungsmodelle für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen zur Verfügung. Genossenschaftsanteile können zudem auch von Personen gezeichnet werden, die nicht im Haus leben, jedoch Bereitschaft zeigen, das Vorhaben zu unterstützen.

„KfW-Wohneigentumsprogramm – Genossenschaftsanteile“ Das „KfW-Wohneigentumsprogramm – Genossenschaftsanteile“ fördert für Privatpersonen den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für eine selbstgenutzte Genossenschaftswohnung. Die maximale Darlehenshöhe beträgt 50.000 € pro Wohnung; der Sollzins beträgt aktuell 0,75 %, die Laufzeit vier bis 20 Jahre und die tilgungsfreie Anlaufzeit bis zu drei Jahre. (Mehr dazu hier)

„IBB Genossenschaftsförderung – Anteilserwerb“ Auch die Investitionsbank Berlin, das zentrale Förderinstitut des Landes Berlin, fördert den Erwerb von Geschäftsanteilen von Wohnungsbaugenossenschaften. Berlin unterstützt hiermit Haushalte, die im Besitz eines Wohnberechtigungsscheins (WBS) s ind , be im ers tma l igen Erwerb von Geschäf tsan te i len an Wohnungsbaugenossenschaften. Das Darlehen beträgt bis zu 50.000 € je Haushalt, ist zinslos und die Darlehenslaufzeit beträgt bis maximal 20 Jahre. Eine Anlaufzeit von maximal fünf tilgungsfreien Jahren kann in Anspruch genommen werden. Ein Tilgungsverzicht in Höhe von 25 % kommt dann zum Tragen, wenn nach drei Vierteln der Darlehenslaufzeit bzw. wenn 75 % des Darlehensbetrages getilgt sind und weiterhin ein gültiger Wohnberechtigungsschein vorgelegt wird.

In Berlin sind auch diejenigen Haushalte WBS berechtigt, deren Einkommensgrenze die WBS-Einkommensgrenze des Bundes um bis zu 40 % („WBS+40“) übersteigt. Nach bislang vorliegenden Informationen soll das IBB-Programm zum August diesen Jahres insofern angepasst werden, als dass diese Förderung zukünftig auch für Haushalte zugänglich sein wird, deren Einkommen die Einkommensgrenze des Bundes um bis zu 80 % („WBS+80“) übersteigt. Konkret bedeutet dies, dass ein Einpersonenhaushalt gefördert werden könnte, der bis zu 2.654,50 € Brutto-Monatseinkommen aufweist.

Referenzidee Schlüsselbund eG Referenzidee aus Hamburg der Wohnungsgenossenschaft Schlüsselbund eG, die mit sozialen Trägern zusammenarbeitet und für vordringliche Wohnungssuchende Wohnungen baut bzw. ggf. erwirbt (https://schluesselbund.org/) Eigenkapitalanteil derjenigen Mieter*innen, die diesen selbst nicht stemmen können, über Darlehen der Sozia lbehörde aus kdu-Mit te ln des Bundes (Programmgruppe „Existenzsichernde Maßnahmen“) generieren. Das Darlehen wird in Hamburg nach Vorlage eines Mietvertrages direkt an die Genossenschaft ausgezahlt, verbunden mit einer Rücktrittserklärung, dass bei Auszug oder Tod dieses Geld an die Sozialbehörde zurückgezahlt wird und nicht an die Person/Mieter*in – oder die Anteile einem/r Nachfolgemieter*in übertragen werden.  

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3.2 Haftung und Risiko:

Genoss*innen haften mit ihrem Eigenkapital, darüber findet eine Risikobelehrung statt. Sollte die Finanzierung scheitern, dann müsste im schlimmsten Fall das Haus verkauft werden. Der Erlös aus dem Wiederverkauf des Hauses würde dann genutzt werden, um die Genossenschaftsanteile an die Mitglieder auszuzahlen.

4. MieterhöhungenDurch die hohen Kaufpreise ist es notwendig, die Mieten zu steigern. Aufgrund des Mietendeckels geht die DIESE eG aktuell für die ersten fünft Jahre zunächst davon aus, keine Erhöhungen vorzunehmen.

Darüberhinaus ist es der Ansatz der DIESE eG den Quadratmeterpreis über 30 Jahre anzugleichen. Damit soll über die Zeit eine faire Miete über das ganze Haus sichergestellt werden. Pro Haus ist ein Zielwert in 30 Jahren festgesetzt, der sich an der Wirtschaftlichkeit orientiert.

Diese Zielwerte liegen im Rahmen dessen, was bei anderen Vermieter*innen bereits jetzt aufgerufen wird. Für den geförderten Bereich sind dies im dreißigsten Jahr ca. 10,65 €, was im Schnitt über 30 Jahre einer Netto-Kalt-Miete von 8,25 € entspricht. Der 30-jährige Durchschnitt über alle Wohnflächen liegt damit noch unter 10 € und erfüllt damit zwei wichtige Funktionen: Er dämpft langfristig den Anstieg der Mieten und erlaubt trotzdem die Bedienung des hohen Kapitaldienstes.

Dabei entsteht - unter Berücksichtigung des Mietendeckels - bei den aktuellen sieben Häusern bzgl. der Mieterhöhungen ein Durchschnittswert für den Anstieg der Mieten von 1,7 % pro Jahr für die ersten zehn Jahre und 2,9 % über die gesamten 30 Jahre. Die Steigerungen sind prozentual linear berechnet. Somit ergibt sich absolut betrachtet am Anfang eine geringere Steigerung als am Ende, da der Ausgangswert (die Miete) am Anfang geringer ist als am Ende.

Selbstverständlich bewegen wir uns mit diesen immer im gesetzlichen Rahmen, erhöhen also beispielsweise die Miete WBS-berechtigter Anwohner*innen und damit auch Empfänger*innen von Sozialleistungen, niemals mehr als 2 % pro Jahr und generell niemals über 15 % in drei Jahren. Des Weiteren können wie gesagt finanziell stärkere Genoss*innen finanziell schwächere entlasten.

5. Struktur der DIESE eG intern

Die DIESE eG lebt von der Beteiligung ihrer Mitglieder - auch das ist ein Aspekt, den wir von Anfang an vermitteln. Unsere Genoss*innen befürworten dieses Modell der M i tges ta l tung und Mi tve rwa l tung sehr s ta rk . Ihnen werden a lso Mitentscheidungsrechte an der Gestaltung ihres Hauses gewährt, die sie bei einem

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privaten Vermieter oder großen Investor nicht hätten. In der DIESE eG sind Sie zugleich Mieter*innen und Vermieter*innen.

Die DIESE eG befindet sich noch im Aufbau, daher werden viele Entscheidungen über die innere Gestaltung mit den Mitgliedern gemeinsam entwickelt. Manche Häuser streben einen sehr hohen Grad von Selbstverwaltung an.

Alle Mitwirkenden arbeiten zur Zeit ehrenamtlich für die DIESE eG, vom Vorstand bis zu freiwilligen Helfer*innen. Die Idee wird von einer breiten Gruppe von Menschen mit völlig verschiedenen Hintergründen und Einkommensverhältnissen getragen.

6. Zukünftige Bestrebungen

Die DIESE eG würde es sehr begrüßen, wenn andere Genossenschaften ihr Model durch Beteiligung weiter unterstützen würden.

Des Weiteren würde es die DIESE eG sehr begrüßen, wenn ihr Engagement auch andere Genossenschaften dazu bewegen würde, sich in vergleichbarer Form für die von starker Verdrängung bedrohten Menschen in Innenstadtbereichen einzusetzen.

Die DIESE eG würde es außerdem begrüßen, gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Finanzen und der Senatsverwaltung für Wohnen, respektive der Investitionsbank Berlin, einen Prozess zu entwickeln, der den Ablauf bei der Ausübung von Vorkaufsrechten und die Einplanung von öffentlichen Zuschüssen zu Gunsten von Genossenschaften genauer regelt.