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Amtlicher Teil - Beschlüsse der Gemeindevertretung Schönfeld 2 - Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern der Gemeinde Schönfeld (Hebesatzsatzung) 2 - Beschlüsse der Gemeindevertretung Göritz 2 - Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung Brüssow 3 - Haushaltssatzung der Stadt Brüssow für das Haushaltsjahr 2016 3 - Beschlüsse der Gemeindevertretung Schenkenberg 4 - Beschlüsse der Gemeindevertretung Carmzow-Wallmow 5 - Infoveranstaltung des NUWA „Beginn des 4. Bauabschnittes der zentralen Abwasserleitung Göritz“ 5 - Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung 5 - Bekanntmachung Wasser- und Bodenverbandes „Welse“ – Gewässerunterhaltungsarbeiten 2016 6 - Straßenbaumaßnahme Bergholz–Grimme 6 Inhaltsverzeichnis Nicht Amtlicher Teil - Gratulationen 7 - Veranstaltungen in den Gemeinden 8 - Kulturhaus Kino Brüssow, Wir planen einen Outdoor-Trödelmarkt 8 - Göritz startet in den Frühling – Einladung 8 - 120 Jahre Freiwillige Feuerwehr Brüssow 8 - Wanted! Gesucht werden 3 riesengroße Ostereier in Brüssow 9 - Kreistierschau in Göritz mit Dorffest verbunden 9 - Selbstverteidigungs AG „Die wilden Wölfe“ 10 - Kirchliche Informationen 11 - Fußballspiele aller Mannschaften im Amt Brüssow 13 - Wallmower Posaunenchor – „Swinget dem Herrn“ 13 - Elternbrief 20: Kinder haben Rechte 13 - Stadtgeschicht im Brüssower Heimatmueum – Teil 2 14 - DRK – Unsere Rotkreuz-Ausbilder in der Ersten Hilfe 15 Postwurfsendung sämtliche Haushalte Frühlingszeit (Foto: H. Richter) 24. Jahrgang Brüssow, den 17. März 2016 Ausgabe 03/2016 L eise zieht dur ch mein Gemüt liebliches Geläute. K linge, kleines Frühlingslied. K ling hinaus ins Weite. HEINRICH HEINE
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Bru 2016 ausgabe 03

Jul 26, 2016

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Page 1: Bru 2016 ausgabe 03

Amtlicher Teil - Beschlüsse der Gemeindevertretung Schönfeld 2- Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern der Gemeinde Schönfeld (Hebesatzsatzung) 2- Beschlüsse der Gemeindevertretung Göritz 2- Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung Brüssow 3- Haushaltssatzung der Stadt Brüssow für das Haushaltsjahr 2016 3- Beschlüsse der Gemeindevertretung Schenkenberg 4- Beschlüsse der Gemeindevertretung Carmzow-Wallmow 5- Infoveranstaltung des NUWA „Beginn des 4. Bauabschnittes der zentralen Abwasserleitung Göritz“ 5- Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung 5- Bekanntmachung Wasser- und Bodenverbandes „Welse“ – Gewässerunterhaltungsarbeiten 2016 6- Straßenbaumaßnahme Bergholz–Grimme 6

InhaltsverzeichnisNicht Amtlicher Teil - Gratulationen 7- Veranstaltungen in den Gemeinden 8- Kulturhaus Kino Brüssow, Wir planen einen Outdoor-Trödelmarkt 8- Göritz startet in den Frühling – Einladung 8- 120 Jahre Freiwillige Feuerwehr Brüssow 8- Wanted! Gesucht werden 3 riesengroße Ostereier in Brüssow 9- Kreistierschau in Göritz mit Dorffest verbunden 9- Selbstverteidigungs AG „Die wilden Wölfe“ 10- Kirchliche Informationen 11- Fußballspiele aller Mannschaften im Amt Brüssow 13- Wallmower Posaunenchor – „Swinget dem Herrn“ 13- Elternbrief 20: Kinder haben Rechte 13- Stadtgeschicht im Brüssower Heimatmueum – Teil 2 14- DRK – Unsere Rotkreuz-Ausbilder in der Ersten Hilfe 15

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Frühlingszeit (Foto: H. Richter)

24. Jahrgang Brüssow, den 17. März 2016 Ausgabe 03/2016

L eise zieht dur ch mein Gemütliebliches Geläute.

K linge, kleines Frühlingslied.K ling hinaus ins Weite.

HEINRICH HEINE

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2 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 03/2016

Amtliche Bekanntmachungen – Anfang –

Amtlicher Teil

Beschluss 5 lt. Beschlussvorlage 5Erneute Anpassung der Garagenpacht zum 01.01.2016Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schönfeld beschließt für die gemeindeeigenen Garagen ab dem 01.01.2016 für die erste Garage eine Pacht in Höhe von 28,00 €/jährlich.

Ja-Stimmen 7 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 0

Herr Licht hat an der Abstimmung nicht teilgenommen. (Raum verlassen)

Beschluss 3 lt. Beschlussvorlage 3Hebesatzsatzung ab 2016 (s. u.)Vom Ministerium des Inneren und Kommunales des Landes Brandenburg wurde die Empfehlung gegeben, eine eigenstän-dige Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze zu erlassen, um sicherzustellen, dass die Hebesätze bis spätes-tens 30.06. des Kalenderjahres festgesetzt werden, sollte die Haushaltssatzung noch nicht wirksam geworden sein.

Beschlüsse der Gemeidevertretung SchönfeldBeschlüsse vom 21.01.2016

Der Entwurf der Hebesatzsatzung ab 2016 ist beigefügt.Die Hebesatzsatzung mit Wirkung vom 01.01.2014 tritt mit Beschluss der Hebesatzsatzung ab 2016 außer Kraft.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schönfeld be-schließt die Hebesatzsatzung ab 2016 wie folgt:I. Grundsteuer A 325 v. H. Grundsteuer B 400 v. H. Gewerbesteuer 400 v. H.

Ja-Stimmen 2 Nein-Stimmen 5 Enthaltungen 1

II. Grundsteuer A 325 v. H. Grundsteuer B 390 v. H. Gewerbesteuer 400 v. H.

Ja-Stimmen 7 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 1

Auf der Grundlage der §§ 3 und 28 Abs. 2, Nr. 9 der Kommu-nalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerfG) vom 18.12.2007 (GVBl. I/07 S. 286) in der jeweils gültigen Fas-sung, der §§ 1, 2 und 3 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.03.2004 (GVBl. I S. 174) in der jeweils gültigen Fas-sung, des § 25 des Grundsteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.08.1973 (BGBl. I S. 965) in der jeweils gültigen Fassung, des § 16 des Gewerbesteuerge-setzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.2002 (BGBl. I S. 4167) in der jeweils gültigen Fassung und des Gesetzes zur Übertragung der Verwaltung der Realsteuern auf die Gemeinden vom 12.04.1996 (GVBl. I S.162) in der jeweils gültigen Fassung hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Schönfeld in ihrer Tagung am 21.01.2016 folgende Satzung beschlossen:

Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern der Gemeinde Schönfeld (Hebesatzsatzung)

§ 1 HebesätzeDie Realsteuerhebesätze für das Gebiet der Gemeinde Schön-feld werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer

1.1. Grundsteuer A (für land- und 325 v. H. forstwirtschaftliche Betriebe) 1.2. Grundsteuer B (für die Grundstücke) 390 v. H.

2. Gewerbesteuer 400 v. H.

§ 2 InkrafttretenDiese Satzung tritt zum 1. Januar 2016 in Kraft.

Brüssow, den 22.01.2016

Hartwigstellvertretende Amtsdirektorin

Beschluss 1 lt. Beschlussvorlage 1Schließzeiten Kita „Gänseblümchen“Die Kita „Gänseblümchen“ beantragt für das Jahr 2016 fol-gende Schließzeiten:- 06.05.2016 1 Tag/Freitag nach Himmelfahrt- 23.–31.12.2016 5 Tage zum Jahreswechsel

Die Gemeindevertretung Göritz stimmt dem Antrag der Kita „Gänseblümchen“ über die Schließzeiten 2016 zu.

Ja-Stimmen 8 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 0

Beschlüsse der Gemeidevertretung GöritzBeschlüsse vom 27.01.2016

Beschluss 3 lt. Beschlussvorlage 3Zuschuss Planstelle 610-Stellenprogramm Jugendhaus KlockowDie Gemeindevertretung der Gemeinde Göritz beschließt ei-nen Zuschuss in Höhe von 1.246,44 € für das Jahr 2016 für die Planstelle im Jugendhaus Klockow.

Ja-Stimmen 8 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 0

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Nr. 03/2016 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 3

Beschluss 5 lt. Beschlussvorlage 5Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB für die Errichtung und Betreibung von 3 Windkraftanlagen (WKA) in der Gemarkung TornowDie Firma eno energy GmbH mit Sitz in 18230 Ostseebad Rerik, Straße am Zeltplatz 7 hat beim Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Brandenburg einen Ge-nehmigungsantrag nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Errichtung und zum Betrieb von insgesamt 3 WKA in der Gemarkung Tornow, Flur 1, Flurstücke 155; 167; 400 (Reg. -G003165- beim LUGV) eingereicht.Geplant ist die Errichtung von 1 WKA mit der Bezeichnung TO WEA 1, vom Typ eno 114 mit einer Leistung von 3500 KW und einer Nabenhöhe von 142 m. Des Weiteren ist die Errichtung von 2 WKA mit der Bezeich-nung TO WEA 2 und TO WEA 3, vom Typ eno 126 mit einer Leistung von 3 500 KW und einer Nabenhöhe von 137 m geplant.

Beschlüsse vom 17.02.2016

Bei Vorhaben, die nach §§ 31, 33, 34 oder 35 zu beurteilen sind, ist die Erteilung des Einvernehmens der Gemeinde ge-mäß § 36 Abs. 1 Satz 2 BauGB erforderlich.

Anlage I: Kurzbeschreibung des VorhabensAnlage II: Übersichtslageplan

Die Gemeindevertretung Göritz erteilt ihr Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch für die Errichtung und den Betrieb der WKA TO WEA 1 auf dem Flurstück 155, der WKA TO WEA 3 auf dem Flurstück 167, sowie der WKA TO WEA 2 auf dem Flurstück 400, in der Gemarkung Tornow Flur 1 lt. Lageplan.Ergänzung:Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß § 36 (2) BauGB versagt, da dem Vorhaben öffentliche Belange in Form der kommunalen Bauleitplanung (FNP und B-Plan) entgegenstehen.

Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 7 Enthaltungen 0

Beschluss 3/2016 lt. Beschlussvorlage 0003/16 Beschluss Haushaltssatzung 2016 (s. u.)Den Stadtverordneten der Stadt Brüssow liegen der Entwurf der Haushaltssatzung und Anlagen vor.Die Stadtverordneten der Stadt Brüssow beschließen auf der Sitzung am 09.02.2016 die Haushaltssatzung sowie den Haushaltsplan gemäß § 65 ff. der Kommunalverfas-sung des Landes Brandenburg.

Dafürstimmen 10 Gegenstimmen 0 Enthaltungen 0

Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung BrüssowBeschlüsse vom 09.02.2016

Beschluss 4/2016 lt. Beschlussvorlage 0004/16 Beschluss Kassenkredit 2016Zur rechtzeitigen Leistung ihrer Auszahlungen kann die Stadt Kassenkredite bis zu dem von der Stadtverordnetenversamm-lung festgesetzten Höchstbetrag aufnehmen, soweit dafür keine anderen Mittel zur Verfügung stehen.Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird auf 410.500,00 € festgesetzt.Die Stadtverordneten der Stadt Brüssow beschließen auf der Sitzung am 09.02.2016 zur Sicherstellung der Zah-lungsfähigkeit den Höchstbetrag der Kassenkreditauf-nahme gemäß § 76 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg.

Dafürstimmen 10 Gegenstimmen 0 Enthaltungen 0

Auf Grund des § 65 ff. der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss der Stadtverordnetenver-sammlung vom 09.02.2016 folgende Haushaltssatzung er-lassen:

§ 1Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 2.676.200,00 € ordentlichen Aufwendungen auf 2.856.300,00 €

außerordentlichen Erträge auf 85.200,00 € außerordentlichen Aufwendungen auf 182.100,00 €

2. im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 4.588.900,00 € Auszahlungen auf 5.055.400,00 €

festgesetzt.

Haushaltssatzung der Stadt Brüssow für das Haushaltsjahr 2016

Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaus-haltes entfallen auf:Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 2.463.000,00 € Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 2.627.400,00 €

Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit 2.125.900,00 € Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit 2.299.100,00 €

Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit - € Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 128.900,00 €

Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreserven - € Auszahlungen an Liquiditätsreserven - €

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4 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 03/2016

§ 2Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsför-derungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.

§ 3Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leis-tung von Investitionsauszahlungen und Auszahlungen für In-vestitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Haushaltsjahren wird auf 0,00 Euro festgesetzt.

§ 4Die Steuersätze für die Realsteuern werden für das Haushalts-jahr wie folgt festgesetzt:1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 320 v. H.b) für die Grundstücke (Grundstücke B) 350 v. H.

2. Gewerbesteuer 320 v. H.

§ 51. Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Auf-

wendungen als für die Stadt von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, wird auf 10.000,00 Euro festgesetzt.

2. Die Wertgrenze für die insgesamt erforderlichen Auszah-lungen, ab der Investitionen und Investitionsfördermaß-nahmen im Finanzhaushalt einzeln darzustellen sind, wird auf 50.000,00 Euro festgesetzt.

3. Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplan-mäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung bedür-fen, wird bei

Personalaufwendungen von mehr als 10.000,00 € Versorgungsaufwendungen von mehr als 10.000,00 €

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen von mehr als 10.000,00 € Transferaufwendungen von mehr als 10.000,00 € Sonstige ordentliche Aufwendungen von mehr als 10.000,00 € Abschreibungen von mehr als 10.000,00 € Auszahlungen für Baumaßnahmen von mehr als 10.000,00 € Auszahlungen für Investitionsförder- maßnahmen von mehr als 10.000,00 €

Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 10.000,00 € Sonstige investive Auszahlungen von mehr als 10.000,00 €

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszah-lungen, zu deren Leistung die Kämmerin die Zustimmung erteilt hat, sind der Stadtverordnetenversammlung halb-jährlich zur Kenntnis zu geben.

4. Die Wertgrenzen, ab der eine Nachtragssatzung zu er-lassen ist, werden bei:a) der Erhöhung des gemäß Haushaltsplan zu er-

wartenden Fehlbetrages um 2 % des Gesamtbe-trages der ordentlichen Aufwendungen, d. h. um 57.100,00 €.

b) bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelaufwendungen oder Einzelauszahlungen auf 50.000,00 €

festgesetzt.

Brüssow, den 22.02.2016

NeumannAmtsdirektor

BekanntmachungsanordnungDie vorstehende Haushaltssatzung der Stadt Brüssow für das Haushaltsjahr 2016 (Beschluss-Nr. 03/2016 vom 09.02.2016) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.Gemäß § 67 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (GVBL.I Nr.19 S.286 vom 21.12.2007) wird dar-auf verwiesen, dass Jeder innerhalb der öffentlichen Sprech-zeiten des Amtes Brüssow (Uckermark), Prenzlauer Str. 8 in 17326 Brüssow, Einsicht in die Haushaltssatzung und deren Anlagen nehmen kann.

Brüssow, den 25.02.2016

NeumannAmtsdirektor

Beschluss 4 lt. Beschlussvorlage 4Beschluss zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr.1 „Sondergebiet Verwaltung Dauerthal“ einschließlich Durchführung der öffentlichen Auslegung BEGRÜNDUNG ZUM ÄNDERUNGSBESCHLUSS

Anlass und ZielDie ENERTRAG AG hat die Absicht ihren Firmensitz um ein neues Gebäude zu erweitern. Das Gebäude soll räumlich das vorhandene Gutshaus und den im Jahr 2005 realisierten Neubau verbinden. Im rechtskräftigen Bebauungsplan von 2005 wurde bereits eine bauliche Erweiterung vorgesehen. Diese Festsetzungen

Beschlüsse der Gemeidevertretung SchenkenbergBeschlüsse vom 08.02.2016

werden geringfügig verändert, damit der neue Entwurf realisiert werden kann.Mit der 4. Änderung des Bebauungsplanes soll der Stärkung des Betriebsstandortes der ENERTRAG AG Rechnung ge-tragen werden und das Ziel verfolgt, die angestrebte bauliche Erweiterung zu sichern. Räumlicher GeltungsbereichDer Geltungsbereich umfasst den Bereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 „Sondergebiet Verwaltung Dauerthal“.KostenDie Kosten des Planverfahrens werden durch die ENERTRAG AG getragen.

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Nr. 03/2016 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 5

Beschluss 8/2016 lt. Beschlussvorlage 0008/16Wahl einer Vertretungsperson der Gemeindevertretung Camzow-Wallmow in die Verbandsversammlung des NUWADie Gemeindevertretung Carmzow-Wallmow wählt Herrn Lüdt-ke als weiteren Vertreter der Gemeinde in die Verbandsver-sammlung des NUWA.

Beschlüsse der Gemeindevertretung Carmzow-WallmowBeschlüsse vom 17.02.2016

Als Stellvertretung wählt die Gemeindevertretung Carmzow-Wallmow Herrn Karbe.

Dafürstimmen 7 Gegenstimmen 0 Enthaltungen 0

AnlagenEntwurf der 4. Änderung des Bebauungsplan Nr. 1 „Sonderge-biet Verwaltung Dauerthal“ bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung. 1) Die Gemeindevertretung Schenkenberg beschließt gemäß

§ 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 4. Änderung des Be-bauungsplanes Nr. 1 „Sondergebiet Verwaltung Dauerthal“.

Der Änderungsbereich umfasst eine Teilfläche des festge-setzten Bebauungsplan Nr. 1 aus dem Jahr 2003. Dieser Bereich wurde durch die 1. Änderung überplant (festgesetzt am 09.05.2005). Das 1,95 ha große Plangebiet erstreckt sich über die Flurstücke 170–172, 174–178, 451, 460, 461 und 464 der Flur 2 der Gemarkung Schenkenberg.

Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB durchgeführt.

2) Die betroffene Öffentlichkeit und den berührten Behörden und Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit gege-ben Stellung zu nehmen.

3) Der Beschluss ist nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Ja-Stimmen 7 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 0

Beschluss 1 lt. Beschlussvorlage 1Zuschuss Planstelle Jugendhaus Klockow 2016Die Gemeindevertretung Schenkenberg beschließt den Zu-schuss in Höhe von 904,80 € für das Jahr 2016 (entsprechend der Haushaltslage) für die Planstelle im Jugendhaus Klockow.

Ja-Stimmen 7 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 0

Beschluss 64 lt. Beschlussvorlage 64/15 Unterstützung von Feiern des Ev. Pfarrsprengel Schönfeld im Jahr 2016Die Gemeindevertretung unterstützt den Ev. Pfarrsprengel Schönfeld mit einem Betrag in Höhe von 300,00 Euro.

Ja-Stimmen 7 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 0

Infoveranstaltung des NUWA „Beginn des 4. Bauabschnittes der zentralen Abwasserleitung“

Am 22.03.2016 um 19.00 Uhr im Feuerwehrhaus in Göritz

Mitarbeiter des NUWA erläutern die einzelnen Zeitabläufe und Verfahren zum Anschluss an die Hauptleitung.zum 4. Bauabschnitt gehören:

1. Bahnhofstr. 12, 12a, 12b, 12c, 192. Gärtnerweg 1a, 1, 2, 3, 53. Schulstr. 1, 2, 3, 4, 5, 6

Am Freitag, dem 15.04.2016 um 19.00 Uhr führt die Jagdge-nossenschaft Brüssow eine Genossenschaftsversammlung mit den Landeigentümern durch. Hierzu laden wir Sie herzlich ein.

Tagesordnung:1. Begrüßung durch den Vorsitzenden2. Feststellung der Beschlussfähigkeit3. Abstimmung über die Tagesordnung4. Bericht des Vorsitzenden5. Entlastung des Vorstandes6. Kassenbericht des Kassenführers7. Berich des Kassenprüfers

Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung8. Verwendung des Reinertrages 01.04.2015 bis 31.03.20169. Sonstiges, Verschiedenes

Tagungsort: Kulturhaus Brüssow (ehemals Kino)

Sollte ein Jagdgenosse an der Sitzung verhindert sein, muss dieser einen Bevollmächtigten benennen und dessen Voll-macht muss zu Beginn der Versammlung vorgelegt werden.

Der Vorstand der Jagdgenossenschaft Brüssow

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6 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 03/2016

Impressum Amtlicher TeilAmtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Stadt Brüssow mit den Gemeinden: Carmzow-Wallmow, Göritz, Schenkenberg, Schönfeld

Herausgeber und verantwortlich für Inhalt der amtlichen Mitteilungen:Amt Brüssow (Uckermark), Der Amtsdirektor, Prenzlauer Straße 8, 17326 Brüssow,Telefon: 039742/8600, E-Mail: [email protected]

Öffnungszeiten: Di. 08.30–12.00 und 13.00–17.30 Uhr & Do. 08.00–12.00 und 13.00–16.00 Uhr

Herstellungsleitung und Redaktion: Schibri-Verlag, Verlagssitz: Milow 60, 17337 UckerlandPostanschrift: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 StrasburgTel.: 039753/22757, Fax: 039753/22583, Internet: www.schibri.de, E-Mail: [email protected]

Bezugsmöglichkeiten: Siehe Impressum Nichtamtlicher Teil.

Druck/Endbearbeitung: Verlag + Druck Linus Wittich, Tel.: 039931/5790

Amtliche Bekanntmachungen – Ende –

Straßenbaumaßnahme Bergholz–Grimme

Der Landkreis Vorpommern-Greifswald baut zwischen Bergholz und Grimme, bis zur Landesgrenze, die o. g. Straße grundhaft aus.

Eine Vollsperrung erfolgt ab KW 11 bis voraussichtlich Ende April.

Gemäß § 41 Abs. l Satz 2 des Gesetzes zur Ordnung des Was-serhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz-WHG) vom 31.07.2009 (BGB1.1 S. 2585), zuletzt geändert durch Art. 320 der Verord-nung vom 31.08.2015 (BGB1. I S. 1474), kündige ich hiermit an, dass der Wasser- und Bodenverband „Welse“ bzw. von ihm beauftragte Dritte vom 23. Mai bis 18. November 2016 in seinem Verbandsgebiet Unterhaltungsarbeiten entsprechend des Unterhaltungsplanes des Jahres 2016 an Gewässern II. Ordnung (Gräben und Bäche), deren Unterhaltung nicht dem Bund oder dem Land obliegt, durchführen. Die Arbeiten erfolgen auf der Grundlage der §§ 78 und 79 des Branden-burgischen Wassergesetzes (BbgWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 02.03.2012 (GVB1.1/12 [Nr. 20]) zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 8 des Gesetzes vom 25.01.2016 (GVB1.1/16 [Nr. 05]) i. V. m. §§ 39–41 Wasserhaushaltsgesetz-WHG in den Gemarkungen des Amtes Brüssow wie folgt:

1/6 Höhenbereich nördlich Randow 01.08.–02.09. Gemarkungen Wallmow, Ziemkendorf, Drense, Damme,

Eickstedt, Wollin, Falkenwalde, SchmöUn, Blumberg

In diesem Zusammenhang haben die Anlieger und Hinterlieger gemäß § 41 Abs. 1 Nr. 2 Wasserhaushaltsgesetz-WHG zu dulden, dass die zur Unterhaltung verpflichtete Person oder

Bekanntmachung des Wasser- und Bodenverbandes „Welse“Gewässerunterhaltungsarbeiten 2016

ihre Beauftragten die Grundstücke betreten, vorübergehend benutzen und aus ihnen Bestandteile für die Unterhaltung ent-nehmen, wenn diese anderweitig nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten beschafft werden können, sofern die zur Unter-haltung verpflichtete Person gemäß § 41 Abs. 1 Satz 2 Was-serhaushaltsgesetz-WHG der duldungspflichtigen Person die beabsichtigten Maßnahmen rechtzeitig vorher angekündigt hat.Sollten Fragen über Ort, Art und Umfang sowie zum genauen Zeitpunkt der o. g. Arbeiten auftreten, liegt der Unterhaltungs-plan für das Jahr 2016 an Werktagen in der Geschäftsstelle des Wasser- und Bodenverbandes „Welse“, Schwedter Stra-ße 31, in 16306 Passow zur Einsichtnahme aus bzw. stehen die zuständigen Verbandsingenieure, Frau Schmidt und Herr Strehl, telefonisch unter der Rufnummer 033336/675-5 bzw. persönlich nach vorheriger Terminabsprache zwecks Auskunft zur Verfügung.

Passow, den 19.02.2016

StornowskiGeschäftsführer

Wasser- und Bodenverband „Welse“

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Nr. 03/2016 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 7

Gratulationen

Wir gratulieren den Jubilaren des Amtes Brüssow zum Geburtstag im April 2016

Zum 70. Geburtstag13.04.2016 Klaus-Dieter Ulrich Schenkenberg OT Kleptow

Zum 75. Geburtstag07.04.2016 Rolf Weißgerber Brüssow11.04.2016 Gisela Küster Brüssow OT Woddow18.04.2016 Irene Arndt Göritz

Zum 80. Geburtstag17.04.2016 Inge Peukert Brüssow16.04.2016 Helmut Rautengarten Brüssow OT Trampe10.04.2016 Irmgard Schenk Schenkenberg OT Kleptow

Zum 85. Geburtstag10.04.2016 Elli Gutsch Brüssow OT Woddow23.04.2016 Ilse Pliegl Carmzow27.04.2016 Harold Domres Carmzow

Goldene Hochzeit feiern am 7. April 2016

Ursula und Gotthard von Winterfeld in Schönfeld OT Neuenfeld

Es gratulieren recht herzlichBehnke, Bürgermeister & Neumann, Amtsdirektor

Der Tag unserer

Goldenen HochzeitGoldenen Hochzeitwird für uns unvergesslich bleiben.

Wir bedanken uns herzlichst für die vielen Glückwünsche, Blumen und Geschenke, die wir von

unseren Freunden, Bekannten und Nachbarn erhielten. Besonderer Dank gilt unseren Kindern mit Partnern und unseren Enkelkindern, die gemeinsam

die Feier organisiert und gestaltet haben.Ebenso danken wir der Diakonie Prenzlau und

den zwei Pfl egedienstschwestern Christine, dem Anglerverein Carmzow, den

Gemeindevertretern der Gemeinde Carmzow, der Gaststätte „Tews“ für die super Bewirtung

und „Lücki“ für die musikalische Umrahmung.

Friederitta & Wolfgang Teichner

Carmzow, im Februar 2016

Gewerbliche/Private Anzeigen

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8 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 03/2016

Göritz startet in den FrühlingDie Gaststätte Helmholz in Göritz lädt alle Frührentner und Rentner herzlich ein,

zu einem bunten kulturellen Nachmittag mit Kaffee und Kuchen, Musik zum Tanzen und einem Abendessen, am Mittwoch, dem 23.03.2016, 15.00 Uhr.

Für nur 15,00 € pro Person können Sie dabei sein. (Für Tischreservierungen bitte 039851/252 anrufen.)

Veranstaltungen

Kulturhaus Kino BrüssowSonntag, 20. März 2016„Am Ende ein Fest“(Deutschland/Israel 2014)

Freitag, 25. März 2016Ökofilmtour 2016„La buena Vida – Das gute Leben“(Schweiz/Deutschland 2014)

Sonntag, 3. April 2016„Der Staat gegen Fritz Bauer“ (Deutschland 2015)

Sonntag, 17. April 2016„Die Schüler der Madame Anne“(Frankreich 2014)

Filmvorführung Kino (Kostenbeitrag 4,50 €, Beginn 20.00 Uhr)

Veranstaltungen in den GemeindenSamstag, 19. März 201616.00 Uhr Internationales Chorfestival für Passionsmusik

Mittwoch, 23. März 201615.00 Uhr Bunter kultureller Nachmittag in Göritz

Samstag, 26. März 201614.00 Uhr Osterfest in Baumgarten18.00 Uhr Osterfeuer/Traditionsfeuer in Baumgarten Osterfeuer/Traditionsfeuer in Bagemühl Osterfeuer/Traditionsfeuer in Klockow Osterfeuer/Traditionsfeuer in Menkin

Sonntag, 3. April 201611.00 Uhr Outdoor-Trödelmarkt im Kulturhaus Kino Brüssow

Samstag, 23. April 2016Frühjahrsputz in Bagemühl

Wir planen einen Outdoor-TrödelmarktSucht auf dem Boden und im Keller nach den vielen Din-gen des Outdoorlebens, die ihr nicht mehr braucht. Schnell anmelden und mitmachen beim Trödelmarkt am

Sonntag, den 3. April 2016 ab 11.00 Uhr im Kulturhaus Kino Brüssow

Es werden Sachen vom Wassersport, Camping, Wandern, Sport, Reiten, Segeln, Tauchen, Bogensport, Reiseführer, Funktionskleidung, Kocher, Zelte, Boote und was euch noch dazu einfällt, gesucht.

Anmeldung Tel.: 039742/89056, Mail: [email protected]

Kulturhaus Kino BrüssowPrenzlauer Str. 35, 17326 Brüssow

Page 9: Bru 2016 ausgabe 03

Nr. 03/2016 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 9

Tourismusverein „Brüssower Land“ e. V. Rudolf-Breitscheid-Straße 32

17326 Brüssow Tel. 039742-80360 Fax 039742-80390

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Kreistierschau in Göritz mit Dorffest verbunden

Die Vorbereitungen für das Dorffest in Göritz laufen auf Hochtouren. Beginn wird in diesem Jahr bereits vormittags um 10.00 Uhr sein. Am Sonnabend, dem 11.06.2016 wird die Kreistierschau in Göritz stattfi nden.Die Organisatoren dieser Veranstaltung informierten, dass an diesem Tag vie-le Besucher erwartet werden können. Die verschiedenartigen Tiere werden im Bereich ab der Gaststätte vor dem Festplatz unter den Bäumen in Schat-tenbereichen ihren Platz fi nden. Somit besteht unmittelbar eine Verbindung zum Festplatz zwischen Schule und Kindergarten. Hier wird die kulinarische Essen- und Getränkeversorgung statt-fi nden. Als Parkplatz ist der angrenzen-de „Feuerwehrplatz“ mit Abfahrt von der Bundesstraße vorgesehen.Die Göritzer Organisatoren haben be-reits die Zusagen der Kindereinrichtun-gen, der Vereine sowie der Feuerwehr, wieder unterstützt zu werden. Derzeit wird am Programmablaufplan gearbeitet.

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10 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 03/2016

Berichte und Mitteilungen aus Einrichtungen des Amtes/der Gemeinde

Kinder- und Jugendarbeit

Unter diesem Motto steht die von Herrn Porrey ins Leben ge-rufene Selbstverteidigungs AG „Die wilden Wölfe“. Seit 2013 können die Kinder der Grundschule Göritz dieses besondere Angebot nutzen und sind sehr froh darüber.Mehr Selbstvertrauen zu entwickeln, um im Leben leichter vo-ran zu kommen, sich verbal und körperlich gegen Angriffe ver-teidigen zu können, zählt unter anderem zu den Zielen dieser Gruppe. Unsere Gesellschaft hat sich verändert, sie ist in vie-len Bereichen aggressiver, egoistischer und härter geworden, Mobbing und Tätlichkeiten untereinander sind auch Kindern im Grundschulalter nicht fremd. Mögliche Wege und Strategien, sich zu wehren, sich richtig zu verhalten und vielleicht sogar für andere einzustehen, lernen sie bei Herrn Porrey. Auch Situationen, wie der Umgang mit Fremden, das Verhalten bei Unfällen, das Durchführen Erster Hilfe-Maßnahmen sind ein Teil der Ausbildung.Nach mehrmaliger engagierter Teilnahme an dieser AG kön-nen die Kinder eine erste Prüfung ablegen und erhalten ein schwarzes T-Shirt mit dem Aufdruck „Die wilden Wölfe“. (Diese können dank eigener Druckfirma von Herrn Porrey von den Kids selbst hergestellt werden.) Die Aufnahme in die Gruppe

„Nur ein selbstsicherer, starker Mensch kann sich und anderen helfen“erfolgt feierlich mit lautem Wolfsgeheul aller Mitglieder, ein absolut bewegender, emotionaler Moment für alle Beteiligten.Ebenso wichtig ist es dem Trainer dieser Gruppe, Respekt an-deren gegenüber zu lernen, stolz auf eigene Leistungen zu sein und ein Miteinander im Team schätzen zu lernen. Neben all diesen charakterfestigenden Übungen werden die Kinder auch physisch gefördert. Laufen, Liegestütze, Dehnungs- und Aus-dauertraining, Karateschläge, Hebelgriffe an Armen und Beinen sowie Judogriffe werden geübt und so manch einer ist erstaunt, wie auch ein körperlich kleinerer Mensch mit der richtigen Tech-nik einen wesentlich größeren auf die Matte legen kann. Mentale Übungen bringen auch den quirligsten Geist zur Ruhe und beim Bretterdurchschlagen, eine der beliebtesten Übungen, kommt auch ein zurückhaltendes Kind aus sich heraus.Zurzeit trainiert Herr Porrey 21 Kinder in zwei Altersstufen. Ihre Leistungen präsentieren sie stolz vor Eltern und Mitschü-lern bei Dorf- und Schulveranstaltungen und ernten Lob und Anerkennung, eine schöne Motivation. Vielen Dank an Herrn Porrey für die ehrenamtliche, engagierte Arbeit für und mit den Kindern.

Birgit Wussow

Diese Kinder haben in diesem Jahr ihre Prüfung erfolgreich bestanden.

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Nr. 03/2016 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 11

Kirchliche Informationen

Evangelischer Pfarrsprengel SchönfeldGottesdienste und Veranstaltungen Fr., 18.03. 18.00 Uhr Malchow, Andacht z. WochenschlussSo., 20.03. 10.00 Uhr Schönfeld (Gottesdienst zu Beginn

der Karwoche mit Abendmahl, für alle Gemeinden ausgestaltet vom Schön-felder Singkreis, parallel Kindergot-tesdienst, Pfr. W. Schneider, Nechlin)

KarfreitagFr., 25.03. 09.00 Uhr Klockow/Cremzow/Tornow 10.30 Uhr Schenkenberg/Kleptow/Göritz (alle Gottesdienste mit Abendmahl,

Pfr. H. Albruschat , Berlin, Pfr. W. Schneider, Nechlin und Pfr. Th. Dietz, Schönfeld)

18.00 Uhr Andacht in Malchow am Sterbetag Jesu

Sa., 26.03. 21.00 Uhr Baumgarten (für alle Gemeinden) Liturgische Osternachtfeier mit Tau-

fen, Abendmahl und Osterfeuer, Singkreis Schönfeld

Ostern So., 27.03. 10.00 Uhr Carmzow (Familiengottesdienst für

alle Gemeinden mit Bläsern)Ostermontag Mo., 28.03. 10.15 Uhr Göritz (Pfr. W. Schneider, Nechlin)

Fr., 01.04. 18.00 Uhr Malchow, Andacht z. WochenschlussSo., 03.04. Kein GottesdienstFr., 08.04. 18.00 Uhr Malchow, Andacht z. WochenschlussSo., 10.04. 09.00 Uhr Cremzow 10.15 Uhr Göritz mit Taufe (für alle Gemeinden) 17.00 Uhr Malchow Benefizkonzert für die Mal-

chower OrgelFr., 15.04. 18.00 Uhr Malchow, Andacht z. WochenschlussSo., 17.04. 09.00 Uhr Klockow 10.15 Uhr Kleptow (Pfr. W. Schneider, Nechlin)Fr./Sa. 22./23.04. Soli Deo Gloria – 8. Internationaler

Malchower Kirchenpreis in GöritzFr., 22.04. 18.00 Uhr Malchow, Andacht z. Wochenschluss

WöchentlichChristenlehre, Flöten- und Gitarrengruppen, Junge Gemeinde, Bläserchor, Schönfelder Singkreis, Handarbeitskreis, Kon-firmanden- u. Religionsunterricht, Schönfelder Frauenkreis (13.04., 18.05., 29.06.), Göritzer Frauenkreis (20.04., 18.05.,

15.06.), Klockower Kaffeerunde (28.04., 16.06.), Gemeinde-kirchenrat (Termine nach Vereinbarung)

Zu allen Veranstaltungen bieten wir kostenfreie Fahr gelegenheiten an. Bitte nutzen Sie diese Möglichkeit!

Weitere Termine und Vorankündigung- „The Larks and the Woodworms“ (traditionelle irische Mu-

sik) zum St. Patricks Day, Sonnabend, 19. März 2016 um 19.00 Uhr, Kirche Malchow

- Osterfreizeit 2016 für Vor- und Hauptkonfirmanden und alle Kinder ab der 5. Klasse, Jugendherberge Warnemünde, vom 30. März bis 2. April 2016

- Benefizkonzert für die Malchower Orgel, Sonntag, 10. April 2016 um 17.00 Uhr, Kirche Malchow

Es musizieren Balint Gergely (Cello) und Seiko Tsukamoto (Klavier) Werke von Brahms und Beethoven

- Familiengottesdienst in Baumgarten mit Vorstellung der Konfirmanden. Am Sonntag, 24. April 2016 um 9.30 Uhr, anschließend Konfirmandengespräch

- Ehrenamtlichen-Tag im Malchower Labyrinthpark, Sonn-abend, 16. April 2016 von 10.00 bis 12.00 Uhr

- Gerhard Schöne zu Gast am 1. Mai 2016 im Malchower Labyrinthpark – Eröffnung der 4. Saison, 16.00 Uhr „Alles muss klein beginnen“ und 19.00 Uhr „Ich öffne die Tür weit am Abend“, Kartenverkauf im Ev. Pfarramt Schönfeld

- 24. Musikal. Gottesdienst und Gemeindefest zu Christi Himmelfahrt, Neuenfeld am 5. Mai 2016 um 10.30 Uhr, es singen und musizieren die Sing-, Flöten-, Gitarren- und Bläserkreise, anschließend für alle Gottesdienstbesucher Mittagessen und Kinderprogramm

- Festgottesdienst zu Pfingsten, Sonntag 15. Mai - 9.30 Uhr Göritz, mit der Konfirmation von Anne Keskowski, Jan-Jacob von Zitzewitz, Alexander Hofmann und Hannes Richter, Singkreis Schönfeld

- Gemeindeausflug Frühjahr 2016 - Mittwoch 25. Mai - Ort und Ziel werden noch bekanntgegeben

- 11.Stiftungstag der Carl Büchsel - Stiftung Schönfeld 3 - 5. Juni 2016 - 8. Internationaler Malchower Kirchenpreis - Begrüßungsabend in Ludwigsburg - Preisträgerkonzert, Festgottesdienst in der Malchower Kirche mit dem restau-rierten Taufengel und der wiedererklingenden Grüneberg-Orgel, Ryszard Bogusz, Bischof i.R. der Ev.-luth. Kirche A.B. der Diözese Wroclaw-Szczecin / Breslau - Stettin (Polen), Festkonzert in der Malchower Kirche

Impressum Nichtamtlicher TeilAmtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Amt Brüssow (Um.) mit den Gemeinden: Carmzow-Wallmow, Göritz, Schenkenberg, Schönfeld

Bezugsmöglichkeiten:- Amt Brüssow (Uckermark), Prenzlauer Straße 8, 17326 Brüssow- Abonnements: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg (Um.)

Bezugsbedingungen:- Das Amtsblatt erscheint zwölfmal jährlich in einer Auflagenhöhe von 2.670 Exemplaren.- Der Bezug des Amtsblattes ist für Einwohner des Amtes Brüssow und deren dazugehö-

renden Gemeinde kostenlos. - Der Bezugspreis für Abonnenten beträgt jährlich 12,- e + Porto.- Ein kostenloser Download des Amtsblattes ist über das Amt Brüssow (Uckermark) unter

www.amt-bruessow.de oder den Schibri-Verlag unter www.schibri.de möglich.

Verantwortlich für den redaktionellen Teil:Der Amtsdirektor, Tel.: 039742/8600Für unverlangt eingesandte Manuskripte besteht keine Verpflichtung der Veröffentlichung. Der Herausgeber und die Redaktion behalten sich vor, Beiträge zu kürzen und redaktionell zu bearbeiten. Die Verantwortung für den Inhalt der Beiträge liegt bei den Autoren.

Herstellungsleitung: V.i.S.d.P.: Schibri-Verlag, Verlagssitz: Milow 60, 17337 UckerlandPostanschrift: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 StrasburgRedaktion: Martina Goth, E-Mail: [email protected], Tel.: 039753/22757Anzeigen: Nicole Helms, E-Mail: [email protected], Tel.: 039753/22757

Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verlages sowie dessen Anzeigen-preise. Die Verantwortung für den Inhalt der Anzeigen und Beilagen liegt bei den Inserenten.

Einige Bilder und/oder Fotos in dieser Ausgabe sind das urheberrechtlichgeschützte Eigen-tum von 123RF Linited, Fotolia oder autorisierten Lieferanten, die gemäß der Lizenzbedin-gungen genutzt werden. Diese Bilder und/oder Fotos dürfen nicht ohne Erlaubnis von 123RF Limited oder Foltolia kopiert oder heruntergeladen werden.

© Schibri-Verlag. Das Werk und seine Teile sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfälti-gung (auch Auszügen) bedarf der schriftlichen Genehmigung des Verlages.

Druck/Endbearbeitung: Verlag + Druck Linus Wittich

Page 12: Bru 2016 ausgabe 03

12 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 03/2016

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Einige Monate schon bin ich sehr gern für meine Mandanten tätig und fühle mich nach dem Umzug in die Region nun auch heimisch hier.

Ich möchte Danke sagen, dass ich hier so gut aufgenommen wurde und freue mich, nachdem sich Frau Rechtsanwältin Delander aus persönlichen Gründen zurückgezogen hat, weiter für Sie als

Ansprechpartner und Vertretung in allen rechtlichen Angelegenheiten da zu sein.

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RECHTSGEBIETE u. a.

Gottesdienste März/April20.03.2016 10.00 Uhr Brüssow (Gemeinderaum) 14.00 Uhr Bagemühl

24.03.2016 19.00 Uhr Gründonnerstag: Gottesdienst mit Abendbrot in der Kirche

Karfreitag25.03.2016 19.00 Uhr Fahrenwalde Kirche

Ostersonntag27.03.2016 06.30 Uhr Morgenandacht bei Sonnenaufgang

auf dem Friedhof in Brüssow mit dem Posaunenchor und Spazier-gang durch Brüssow

10.00 Uhr Ostergottesdienst in Brüssow mit Kirchenchor und Taufe

03.04.2016 10.00 Uhr Brüssow 10.04.2016 10.00 Uhr Brüssow 14.00 Uhr Woddow 17.04.2016 10.00 Uhr Brüssow 14.00 Uhr Bröllin

Ostern 2016Gründonnerstag und Essen für Leib und Seele Am 24. März 2016 um 19.00 Uhr in der Brüssower Kirche. Gemeinsam wollen wir ein Agapemahl in der Kirche zusammen feiern und Abendbrot essen.

Karfreitag Am 25. März 2016 um 19.00 Uhr in der Fahrenwalder Kirche mit dem Kirchenchor aus Brüssow.

OstersonntagHerzliche Einladung zum Ostersonntag am 27. März 2016 zu unseren Veranstaltungen: 06.30 Uhr Morgenandacht auf dem Friedhof mit dem Posaunenchor 08.00 Uhr Frühstück im Heim 10.00 Uhr Gottesdienst in Brüssow mit Taufen

Evangelisches Pfarramt BrüssowMusiksonntag in BrüssowAm 24. April um 10.00 Uhr findet ein Gottesdienst mit dem Kirchenchor statt. Ebenfalls stellen sich die Konfirmanden vor.14.00 Uhr Jahresempfang des Orgelvereins in der Brüssower Kirche mit Orgelkonzert, Vortrag über das Patronatswesen mit Pastor Gunnar Fischer und anschließend Kaffee und Kuchen

Heimattag am 18. Juni 2016Auch in diesem Jahr soll es wieder einen Heimattag geben, der unter dem Motto „Hobby“ steht. Wir laden alle, die ein Hobby haben und es gerne präsentieren würden, zu diesem Nachmittag ein. Der Tag wird rund um den Marktplatz gestaltet. Gerne wür-den wir uns im Vorfeld mit Ihnen zur Absprache treffen. Wer also Freude hat, sein Hobby auf dem Markt zu präsentieren, ist herz-lich zum ersten Treffen in der Wohnungsverwaltung am 21. April 2016 um 19.00 Uhr eingeladen. Wir freuen uns auf Ihr Kommen!

Torsten Eich, Frank Schröder & Matthias Gienke

Weitere TermineMännerkreis Im April wollen wir Angeln fahren. Der Termin

steht noch nicht ganz fest und wer Interesse hat, möge sich bitte Frau Bruch melden! Tel.: 80237

50 plus Das nächste Treffen findet am 30. März 2016 um 14:00 Uhr statt. Wir wollen einen Spazier-gang durch Brüssow machen und wenn das Wetter es erlaubt, an Grillen. Treffpunkt: Altes Pfarrhaus

Seniorenkreis Nächstes Treffen ist am 04.04.2016 um 14:00 Uhr im Gemeinderaum im Alten Pfarrhaus.

Danksagungen im Amtsblatt BrüssowAuch Sie können Danksagungen zu Hochzeiten,

Geburtstagen, Trauer oder anderen Anlässen schalten. Rufen Sie uns einfach an!

Schibri-VerlagAm Markt 22, 17335 Strasburg

Anzeigenberaterin: Frau Helms

Tel.: 039753/22757, Fax: 22583E-Mail: [email protected]

Page 13: Bru 2016 ausgabe 03

Nr. 03/2016 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 13

Sport – Vereinstätigkeiten – Sonstiges

Fußballspiele aller Mannschaften im Amt BrüssowKreisoberliga (Uckermarkliga)19.03. 15.00 Uhr Borussia Criewen – Eintracht Göritz 15.00 Uhr FSV BW Klockow I – Heinersdorfer SV I02.04. 15.00 Uhr Eintracht Göritz – City Schwedt 15.00 Uhr VfL Vierraden – FSV BW Klockow I09.04. 15.00 Uhr FSV BW Klockow I – SV Boitzenburg 15.00 Uhr Heinersdorfer SV – Eintracht Göritz16.04. 15.00 Uhr Eintracht Göritz – Energie BW Prenzlau II 15.00 Uhr KSV Gollmitz – FSV BW Klockow I23.04. 15.00 Uhr Vierraden – Eintracht Göritz 15.00 Uhr FSV BW Klockow I – VfB Gramzow

Kreisliga (Staffel A)19.03. 15.00 Uhr VfB Preußen GMW – FSV SW Casekow02.04. 15.00 Uhr VfB Preußen GMW – Fortuna Schmölln10.04. 10.00 Uhr City Schwedt – VfB Preußen GMW16.04. 15.00 Uhr VfB Preußen GMW – SV UM Wilmersdorf23.04. 13.00 Uhr Schönow/ Passow – VfB Preußen GMW

Kreisliga (Staffel B)19.03. 15.00 Uhr Blücher Schenkenberg – Eintracht Haßleben02.04. 15.00 Uhr SV 1926 Lübbenow – Blücher Schenkenberg10.04. 10.00 Uhr Blücher Schenkenberg – Dedelower SV16.04. 15.00 Uhr KSV Schönermark – Blücher Schenkenberg24.04. 10.00 Uhr Blücher Schenkenberg – SV Victoria Templin II

Kreisklasse (Staffel A)20.03. 10.00 Uhr SpVgg. Carmzow/Brü. – VfB Gramzow II03.04. 10.00 Uhr SpVgg. Carmzow/Brü. – SG Crussow10.04. 10.00 Uhr PSV Schwedt – SpVgg. Carmzow/Brüssow17.04. 10.00 Uhr Blau Weiß Warnitz – SpVgg. Carmzow/Brü.24.04. 10.00 Uhr SpVgg. Carmzow/Brü. – SV Pinnow II

Kreisklasse (Staffel B)20.03. 10.00 Uhr FSV BW Klockow II – SG Thomsdorf03.04. 10.00 Uhr FSV BW Klockow II – Fürstenwerder SV II10.04. 10.00 Uhr SV Vietmannsdorf II – FSV BW Klockow II17.04. FSV BW Klockow II – spielfrei24.04. 10.00 Uhr FSV BW Klockow II – SV Milmersdorf II

… so war die Bläsermusik überschrieben, die am 20.02. die Wallmower Kirche mit vollen Klängen erfüllt hat. Die Bläserin-nen und Bläser des Wallmower Posaunenchores hatten zu die-ser swing-orientierten Musik auch Unterstützung aus Pasewalk und Prenzlau und brachten mit ihren glänzenden Instrumenten in der ihnen eigenen Art ihr Lob und Dank dem Herrn dar.Die Spielfreude ging auch an den vielen Besuchern dieser Andacht nicht spurlos vorüber. Swingige Musik und gelesene

„Swinget dem Herrn“Texte von M. Käßmann wechselten sich ab und auch altbe-kannte Choräle, einmal in einem neuen Gewand, luden zum Mitsingen ein. Zum Ende hin gab es nach reichlich Beifall noch eine Zugabe. Mit so viel Schwung und Fröhlichkeit ließ es sich den weiteren Abend gut feiern, denn eine solche Musik auf die Beine zu stellen, das war der Wunsch des Chorleiters, zugleich Ge-burtstagskind des Abends.

Elternbrief 20 – 2 Jahre, 4 Monate: Kinder haben RechteAuch zu Hause wollen Kinder toben und spielen, dabei geht es selten geräuschlos zu. Nachbarn wollen oft lieber ihre Ruhe haben – da kann es schon mal zu Konflikten kommen. Rück-sichtnahme heißt die Lösung, die aber nicht nur für Kinder, sondern genauso auch für Erwachsene gilt. So haben Gerichte entschieden:Wo drei oder mehr Familien wohnen, muss ein Spielplatz sein, und die Anwohner müssen sich damit abfinden, dass man Kin-der nicht auf „leise“ stellen kann. Wo Kinder sind darf gespielt, gelacht und auch geschrien werden, ein Kind darf musizieren und andere Kinder zu Besuch haben – auch im Garten und Hof. Eltern dürfen für ihr Kind einen Sandkasten aufstellen und eine Klingel tiefer legen, damit es selbständig ins Haus kann. Fahrräder dürfen im Hof, Hausflur oder Keller abgestellt werden, wenn sie nicht die Fluchtwege versperren. Die Ruhe-zeiten (13-15 Uhr und 22-7 Uhr) sollten auch Kinder einhalten. Gute Nachbarschaft ist meistens gar nicht so schwer. Sollte sich in Ihrer Nachbarschaft ein Konflikt anbahnen, ziehen Sie sich nicht zurück. Klingeln Sie beim Nachbarn, bieten Sie ein Gespräch an oder machen Sie einen Lösungsvorschlag. Dann können größere Streitigkeiten meist verhindert werden. Die kostenlose Verteilung der ANE-Elternbriefe im Land Bran-denburg wird gefördert durch das Ministerium für Arbeit, Sozi-

ales, Gesundheit, Frauen und Familie (MASGF). Interessierte Brandenburger Eltern können diesen und alle weiteren Briefe kostenfrei über die Internetpräsenz des Arbeitskreises Neue Erziehung e. V. www.ane.de, oder per Email an [email protected], über eine Sammelbestellung in Ihrer Kita oder per Telefon 030-259006-35 bestellen. Die Elternbriefe kommen altersent-sprechend bis zum 8. Geburtstag in regelmäßigen Abständen nach Hause, auch für Geschwisterkinder.

Sabine SpeldaElternbriefe Brandenburg

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14 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 03/2016

Stadtgeschichte im Brüssower Heimatmuseum

Generalversammlung am 30.05.1923 Männergesangsverein „Liedertafel“ Um 3/4 9 Uhr eröffnet Herr Brandt die Generalversammlung. Ein am Sonnabend den 03.06. geplantes Konzert zur Stiftshilfe muss verschoben werden, da die Fülle der Arbeit zum Sänger-fest eine besondere Übung nicht erlaubt. Viele Aufgaben har-ren der Lösung. Zunächst müssen 175 Sänger am Sonnabend untergebracht werden. Eine Quartier Kommission wird ge-wählt. Es sind die Herren Wollermann, Pröfrock, Carl Zander, Müllenhagen. Einige Herren sorgen für die Ausschmückung, Heranfahren des Laubes (Birkengrün), Verteilung desselben. Aufbietung der Arbeitskräfte: Die Kommission besteht aus den Herren Richter, Hüfner, Möhl. Viele Herren sind anbietig selbst zu helfen oder Arbeitskräfte zu stellen. Darauf wurde die Finanzfrage gelöst. Auf dem Festplatz wer-den zwei Kassen errichtet. Herr Wilde führt als Kassenführer die Aufsicht. Auf dem Festplatz sind Ordner die Herren Macziensky und Hal-bert. Herr Hamann sorgt für die Träger der Tafeln im Festumzug. Herr Wollermann kommandiert die Feuerwehrleute und zwei Polizisten welche Unbeteiligte vom Festplatz fernhalten sollen.

Teil 2 aus dem Protokollbuch des Männergesangsvereins „Liedertafel“ BrüssowDer Festbeitrag wird festgesetzt auf 500 Mark für Eintritt auf dem Festplatz. Die Platzkarten für Vereinsmitglieder und Ange-hörige können von Herrn Wilde unentgeltlich bezogen werden. Als Tanzgeld werden erhoben für Herren 1.000 M, für Damen 500 M.Auf dem Platz errichten Ausschank Berg (Deutsches Haus-Stettiner Straße) und Dewitz (Bahnhofslokal). Herr Müllenhagen steht mit Wurst aus. Sämtliche Bänke auf den Straßen werden für den Festplatz requiriert. Herr Stellmacher Hüfner garantiert die Errichtung von 20 bis 30 m Holzbänke. Herr Magnus errichtet die Sängertribüne. Herr Pagallies trägt die Fahne. Fahnenträger sind die Herren Halbert und Rehpenning. Frau Amtsrat Ritsch wird eingeladen. Herr Jürgens ist als einziger Mitbegründer des Vereins. Ihm bringt die Musik ein Ständchen. Leider ist er nicht rüstig genug sich am Fest zu beteiligen. Die letzten Besprechungen betrafen den Festzug, die Abholung der Gäste am Sonnabend. Musik stellen unsere Brüssower Musiker.

Hamann, Schriftführer Fortsetzung folgt!

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Nr. 03/2016 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 15

Jeder sollte in der Lage sein, zu helfen, wenn es notwendig ist. Was tun, wenn es im Haushalt oder im Straßenverkehr einen Unfall gibt? Das lernt man am besten in einem Rotkreuzkurs Erste Hilfe. Aber wer sind die Menschen bei uns im Deutschen Roten Kreuz, die jede Woche zahlreichen Teilnehmern dieses Wissen vermitteln, ihre freie Zeit in die Ausbildung der Ersthel-fer investieren und den sicheren Umgang sowie die richtigen Maßnahmen bei Hilfeleistungen lehren?Eine von ihnen ist unsere Ausbilderin Frau Diana Rösler. Sie gehört zu denjenigen 14 Ausbildern unseres DRK-Kreisver-band Uckermark West/Oberbarnim e. V., die ihr Wissen an andere Menschen weitergibt. Sie vermittelt den Teilnehmern durch viele praktische Übungen die nötige Sicherheit zum Han-deln am Unfallort und möchte ihnen die Angst nehmen, etwas falsch zu machen. Frau Rösler ist ausgebildete Rettungsassis-tentin und schon seit 10 Jahren in der Breitenausbildung von Ersthelfern aktiv. Angesteckt von dem „Ausbildervirus“ ihrer Kollegen aus ihrem Ortsverband Melzow und dem Rettungs-dienst, entschloss sie sich im Jahr 2007, sich zur Ausbilderin in der Ersten Hilfe zu qualifizieren. Bereits über 1.600 Teilnehmer durchliefen seitdem ihre Lehrgänge, sei es der Ersthelfer im Betrieb, der Führerscheinerwerber oder interessierte Eltern für die Erste Hilfe am Kind. Ihre Motivation schöpft sie immer wieder aus der aktiven Zusammenarbeit mit den Teilnehmern in den Kursen, wobei kein Kurs dem anderen gleicht. Die Un-terrichtung der Ersten Hilfe soll sowohl Teilnehmern/-innen als auch den Ausbildern/-innen Spaß machen und erfolgreich

Immer mit dem Herzen dabei – unsere Rotkreuz-Ausbilder in der Ersten Hilfe

sein. Die Grundlage dafür ist eine fundierte Ausbildung sowie regelmäßige Fortbildung, um inhaltlich und methodisch stets auf dem neuesten Stand zu sein.

Erste-Hilfe-Ausbilder – kann jeder werden! Für unseren Kreisverband suchen wir zur Verstärkung unseres Ausbilderteams jederzeit und zum nächstmöglichen Eintritts-termin Ausbilder/innen für Erste Hilfe oder Bürger, die sich zum Erste-Hilfe-Ausbilder ausbilden lassen wollen. Sie vermitteln auf anschauliche Weise nötiges Wissen und trainieren mit ihren Teilnehmern grundlegende Erste-Hilfe-Maßnahmen.

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erscheint am Donnerstag, dem 21.04.2016 Redaktionsschluss: 04.04.2016WerbeanzeigenAnzeigenschluss ist am 08.04.2016. Rufen Sie uns unter der 039753/22757 einfach an. Sie können auch eineE-Mail an [email protected] senden.

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16 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 03/2016

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Kfz-Meisterwerkstatt Schmidt

· Reparatur aller Kraftfahrzeugtypen· Waschanlage/Unterbodenschutz· HU und AU

17326 Brüssow · Amtsstr. 5 · Tel.: 039742/81962

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