Top Banner

of 25

Arbeit Neh Merve Ran La Gung

Jul 07, 2018

Download

Documents

RAHUL KUMAR
Welcome message from author
This document is posted to help you gain knowledge. Please leave a comment to let me know what you think about it! Share it to your friends and learn new things together.
Transcript
  • 8/19/2019 Arbeit Neh Merve Ran La Gung

    1/25

     

    weitere kostenlose Downloads unter

    www.simplesoft.at 

    Stand 2010 

    http://www.simplesoft.at/

  • 8/19/2019 Arbeit Neh Merve Ran La Gung

    2/25

    ARBEITNEHMERVERANLAGUNG

    1.) Werbungskosten (bei nichtselbständiger Tätigkeit / Dienstverhältnis)

    Werbungskosten sind Aufwendungen oder Ausgaben, die zur Erwerbung, Sicherung oderErhaltung der Einnahmen (des beruflichen Einkommens) dienen  und nicht die privateLebensführung betreffen. Werbungskosten können im Gegensatz zu den Sonderausgaben in jederbeliebigen Höhe geltend gemacht werden. Diese Ausgaben müssen dem Finanzamt mitRechnungen, Zahlungsbelegen o.ä. nachgewiesen werden.

    WerbungskostenpauschaleFür Werbungskosten wird bei der Steuerberechnung durch den Arbeitgeber automatisch ein Betragvon 132  € berücksichtigt, d.h. nur wenn man mehr als diesen Betrag geltend machen kann, wirkt essich steuermildernd aus.

    Das Wichtigste: Belege sammeln ! Sammeln Sie bitte die Belege über das gesamte Jahr undlegen sie vielleicht bereits nach Sachgruppen getrennt zusammen.

    Sammeln Sie lieber mehr Belege als zuwenig. Nicht benötigte Belege kann man später  immer noch

    wegwerfen. Nicht eindeutige Angaben auf den Belegen wie "Sachbuch" ergänzen Sie bitte auf derRückseite mit der genauen Bezeichnung des Titels.

    Was muss ein Beleg enthalten?

    !  Name und Anschrift des Verkäufers.!  Name und Anschrift des Käufers (erst bei Rechnungen über 150.-  €).!  Datum des Kaufes.!  Genaue Menge, Art und Bezeichnung der Ware.

    ABC der Werbungskosten:

    Absetzung für Abnutzung (AfA)Werkzeuge und Arbeitsmittel (PC etc), die bis zu 400  €  kosten, können in dem Kalenderjahrabgesetzt werden, in dem sie angeschafft wurden. Sind die Anschaffungskosten höher als 400  €,können sie nur verteilt über die gewöhnliche Nutzungsdauer abgesetzt werden (AfA).

    Erfolgt die Anschaffung nach dem 30. Juni des betreffenden Jahres, so kann für das erste Jahr nurdie halbe AfA abgesetzt werden.

    PC: es ist ein Privatanteil von 40 % abzuziehen. Eine niedrigere private Nutzung ist von Ihnennachzuweisen bzw. glaubhaft zu machen. Zusätzlich zum Computer (= PC, Bildschirm und

    Tastatur) sind auch die erforderlichen Ausgaben für die notwendige Software, CD’S, DVD’s,Drucker, Handbücher, Papier, Maus, Scanner, usw., absetzbar. 

    Arbeitsessennur, wenn sie im Rahmen einer Dienstbesprechung stattfinden. Es kann nur 50%  des Betragesgeltend gemacht werden.

    Arbeitskleidungnur wenn es sich um typische Berufsbekleidung oder Schutzbekleidung handelt, nicht jedochBekleidung, die üblicherweise auch außerhalb der Berufsausübung getragen werden kann.

    Arbeitsmaterial

    voll absetzbar (Schreibmaterial, Papier, Hefter, Klebstoff....) z.B. wenn für Fortbildung gebraucht 

  • 8/19/2019 Arbeit Neh Merve Ran La Gung

    3/25

      3

    3  © www.simplesoft.at 

    ARBEITNEHMERVERANLAGUNG

    Arbeitszimmerda bei einem Dienstverhältnis der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit (daher: mehr als 50% derArbeitszeit) fast immer in den Räumen des Dienstgebers ist, sind Arbeitszimmer beiDienstnehmern fast nie absetzbar. Ausnahme: Heimarbeitsplätze. 

    Ist Ihr Arbeitszimmer dem Grunde nach abzugsfähig, dann können Sie folgende Kosten bei der

    Veranlagung geltend machen: anteilige Mietkosten, anteilige Anschaffungskosten bei Eigenheimenund Eigentumswohnungen, anteilige Betriebskosten wie Strom, Heizung, Müll, Internet, Telefon 

    Aus- und Fortbildungskostensind voll absetzbar. EDV-Kurse, Sprachkurse wenn ein konkreter Nutzen für den Beruf vorliegt,Studium (Studiengebühren / Sachbücher …), Fachhochschule, Akademien. 

    Absetzbar sind nicht nur die Kosten für die Ausbildung  selbst (Seminarkosten, Büromaterial),sondern auch die Fahrtkosten, die Reisekosten, und die Nächtigungskosten. 

    BerufsförderungsbeiträgeGewerkschaftsbeiträge:  Voll absetzbar (wird nicht in Pauschale eingerechnet) - In einer eigenenSpalte des Antragsformulars einzutragen. Wenn der Gewerkschaftsbeitrag direkt vom Dienstgeberabgezogen wird, ist er bereits berücksichtigt und braucht nicht extra angegeben zu werden.

    Betriebsratsumlagen Die Betriebsratsumlage wird zwar im Zuge der Personalverrechnung von der Firma einbehalten,wirkt sich aber da noch nicht steuermindernd aus. Bei der ANV können Sie die Betriebsratsumlage jedoch steuermindernd geltend machen, indem sie die Beträge, die monatlich einbehalten wurden,unter „Sonstige Werbungskosten“ eintragen.

    Familienheimfahrten und Kosten für doppelte Haushaltsführung

    Arbeiten Sie so weit weg von Ihrem Familienwohnsitz, dass Sie nicht täglich heimfahren können,können Sie die Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung und für Familienheimfahrten als

    Werbungskosten geltend machen. Als Familienwohnsitz gilt dabei jener Ort, an dem Sie mit IhremEhepartner oder Lebensgefährten einen gemeinsamen Hausstand unterhalten, der den MittelpunktIhrer Lebensinteressen bildet.

    Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

    !  Der Beschäftigungsort ist so weit vom Familienwohnsitz entfernt, dass eine tägliche Rückkehrnicht zugemutet werden kann (jedenfalls ab einer Entfernung von 120 km, bei Begründungauch darunter - etwa mehr als 2 h Fahrzeit pro Strecke).

    !  Die Verlegung des Familienwohnsitzes in die Nähe des Beschäftigungsortes muss aus einemder folgenden Gründe unzumutbar sein:

    o  (Ehe)Partner ist am Familienwohnsitz berufstätig und verdient mehr als 2.200  € jährlich.o  Sie üben eine zweite Berufstätigkeit in der Nähe des Familienwohnsitzes aus.

    o  Wenn von vorneherein mit Gewissheit anzunehmen ist, dass die auswärtige Tätigkeit mitvier bis 5 Jahren befristet ist.

    o  Es ist jederzeit eine berufliche Versetzung an einen anderen Ort möglich (z.B. beiBauarbeitern, Leiharbeitern).

    o  Am Familienwohnsitz im gemeinsamen Haushalt wohnen unterhaltsberechtigte undbetreuungsbedürftige Kinder, und eine Mitübersiedlung Ihrer ganzen Familie ist auswirtschaftlichen Gründen unzumutbar.

    o  Sonstige schwerwiegende Gründe sprechen gegen eine Wohnsitzverlegung (z.B.Pflegebedürftigkeit von im Haushalt lebenden Angehörigen).

    http://www.simplesoft.at/

  • 8/19/2019 Arbeit Neh Merve Ran La Gung

    4/25

      4

    4  © www.simplesoft.at 

    ARBEITNEHMERVERANLAGUNG

    Ist die Verlegung des Familienwohnsitzes aus einem der obigen Gründe unzumutbar, so könnenSie die Kosten für die doppelte Haushaltsführung auf Dauer von der Steuer abschreiben.

    Liegen obige Voraussetzungen jedoch nicht vor, können die Kosten für eine beruflich veranlassteGründung eines zweiten Haushalts am Beschäftigungsort vorübergehend geltend gemacht werden.Für Verheiratete oder in Lebensgemeinschaft Lebende wird ein Zeitraum von 2 Jahren, für

    Alleinstehende ein Zeitraum von 6 Monaten anerkannt.

    Eine Familienheimfahrt (steuerlich max. 1x pro Woche hin und retour) ist die Fahrt vom Wohnsitzam Arbeitsort zum Wohnort der Familie. Sind wöchentliche bzw. monatliche Familienheimfahrtenauf Grund der Entfernung (zB Ausland) völlig unüblich, kann nur eine geringere Anzahl anFamilienheimfahrten geltend gemacht werden.

    Der Zeitraum, für den diese Familienheimfahrten geltend gemacht werden können, istgrundsätzlich beschränkt:

    - Einem ledigen Arbeitnehmer wird zugemutet, dass dieser etwa nach einem halben Jahr seinenWohnsitz in die Nähe des Arbeitsortes verlegt.

    - Bei einem Verheirateten beträgt dieser Zeitraum ca. zwei Jahre. Im Einzelfall kann dieserZeitraum, wenn wichtige Gründe vorliegen, durchaus länger sein. Dies ist beispielsweise dann derFall, wenn es sich um einen befristeten Dienstvertrag handelt bzw. wenn auf Grund der Pflegeeines im gemeinsamen Haushalt lebenden nahen Angehörigen die Verlegung desFamilienwohnsitzes nicht zugemutet werden kann. Das Gehalt des Ehegatten amFamilienwohnsicht muss eine Grenze von mindestens 2200  € betragen.

    Absetzbare Aufwendungen:

    •  Wohnungskosten (Miete, Betriebskosten, Strom, Gas, usw.) einschließlich der erforderlichenEinrichtungsgegenstände für die Wohnung (max. 2.200 monatlich)

    •  Kosten eines Hotelzimmers (max. 2.200  € monatlich)

    •  Familienheimfahrten gilt folgende Regelung: Absetzbar sind hier die tatsächlich entstandenenFahrtkosten (Kilometergeld bei Verwendung des eigenen KFZ, Bahn, Bus, Flug). Allerdings sinddie Fahrtkosten jedoch mit dem Höchstbetrag des großen Pendlerpauschales  €  2.931  bzw.  € 244,25 pro angefangenem Monat begrenzt.

    Vom Arbeitgeber steuerfrei ausbezahlte Ersätze sind davon abzuziehen. Vor allem bei Allein-stehenden ist darauf zu achten, ob auch tatsächlich zusätzliche Kosten anfallen. Kosten fürdoppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten können dann nicht geltend gemacht werden,wenn im Heimatort keine eigene Wohnung vorhanden ist (z.B. kostenlose Wohnung bei Eltern).

    Fachliteratur

    voll absetzbar (Fachzeitschriften, Fachsoftware, Fachbücher) 

    Fahrtkostenvoll absetzbar im Zuge von Aus- und Fortbildungen, Dienstzuteilungen, Dienstbesprechungen,Familienheimfahrten, außer wenn der Dienstgeber einen Fahrtkostenersatz zahlt. 

    Wird ein Ersatz von weniger  als das amtliche Kilometergeld (0,36  € /km) durch den Dienstgeberbezahlt (er ersetzt zB nur die Kosten für die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels, aberman fährt mit dem privaten PKW), kann man die Differenz absetzen.

    Führen Sie dazu ein Fahrtenbuch mit folgenden Angaben: Datum, Uhrzeit, Kilometerstand beiAbfahrt/Ankunft, Ort der Abfahrt/Ankunft.

    http://www.simplesoft.at/

  • 8/19/2019 Arbeit Neh Merve Ran La Gung

    5/25

      5

    5  © www.simplesoft.at 

    ARBEITNEHMERVERANLAGUNG

    Fehlgelder  Kassenfehlbeträge, die der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber ersetzen muss, sind Werbungskosten. 

    FührerscheinBesteht ein Zusammenhang mit der von Ihnen ausgeübten (verwandten) Tätigkeit sind Kosten fürden Erwerb eines Führerscheins für LKW, LKW mit Anhänger oder Autobus von der Steuerabsetzbar. Hinweis: Die Kosten zur Erlangung des PKW-Führerscheins sind nicht absetzbar!

    Nächtigungsgelderfür Dienstreisen (inkl. Fortbildungen) voll absetzbar (ohne Nachweis 15  €). Der Kostenersatz durchden Dienstgeber ist jedoch abzuziehen. (Üblicherweise werden Kosten für die Nächtigung durchden Dienstgeber voll übernommen. Nächtigungsgebühr kann anfallen, wenn Hotelzimmer wenigerals 15  € kostet, in diesem Fall die Differenz abzugsfähig, oder ein Teil der Kosten ist selbst zubezahlen (hier ist ein Beleg erforderlich).

    Pendlerpauschaleist nur dann absetzbar, wenn sie noch nicht vom Dienstgeber berücksichtigt ist. Die Eintragungerfolgt im Antragsformular in einer eigenen Spalte. Überprüfen Sie Ihren Anspruch, es kann sichlohnen (ab 20 km einfache Wegstrecke haben Sie sicher einen Anspruch). Bei Antrag beimDienstgeber erfolgt der Abzug laufend und wird dann in der Steuererklärung  nicht mehr extraangeführt. 

    Prozesskostenin Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit ist absetzbar

    Rückzahlung von Aus- und FortbildungskostenMüssen Sie anlässlich der Beendigung Ihres Dienstverhältnisses Kosten für vom Arbeitgeberbezahlte Aus- und Fortbildung zurück bezahlen, können Sie den Aufwand als Werbungskostengeltend machen.

    StrafenStrafen sind grundsätzlich nicht von der Steuer absetzbar.

    Einzige Ausnahme: Sie erhalten eine Geldstrafe, die in ursächlichem Zusammenhang mit IhrerBerufstätigkeit steht und Sie können nachweisen, dass die Strafe vom Verschulden unabhängigangefallen ist oder auf ein nur geringes Verschulden zurückzuführen ist.

    Beispiel: Bei einer Ladetätigkeit parken Sie vorschriftswidrig. In dem Fall können Sie die Geldstrafeals Werbungskosten geltend machen.

    Taggelder / Nächtigungsgelder

    Taggelder sind voll absetzbar (je Stunde 2,20  €; je vollen Tag = 12 Stunden 26,40  €), wenn sie imZuge einer Dienstreise/Schulung usw. anfallen

    Wenn Sie also für Seminare etc eine Dienstreise machen, führen Sie bitte Aufzeichnungen darübermit Datum - Abreiseuhrzeit - Zielort - Uhrzeit der Rückkehr .

    Wenn Sie zusätzlich irgendwo übernachten, steht Ihnen das Nächtigungsgeld zu. 

    Telefon/Internetkostenim Ausmaß der beruflichen Nutzung absetzbar eigene Schätzung: anteilsmäßig 

    http://www.simplesoft.at/

  • 8/19/2019 Arbeit Neh Merve Ran La Gung

    6/25

      6

    6  © www.simplesoft.at 

    ARBEITNEHMERVERANLAGUNG

    Umzugskostensind voll absetzbar bei beruflicher Veranlassung:

    •  Umzug beim erstmaligen Antritt eines Dienstverhältnisses

    •  Umzug beim Wechsel des Dienstgebers•  Umzug im Falle einer dauernden Versetzung durch den gegenwärtigen Dienstgeber

    •  Umzug zur Vermeidung eines unzumutbar langen Arbeitsweges

    Trifft einer der oben aufgezählten Fälle auf Sie zu, dann können Sie die Ausgaben zur Erlangungder Wohnung am Dienstort (Inserate, Vermittlungsprovisionen, usw.) und Kosten für den Transportdes Hausrates absetzen.

    Voraussetzung für die Absetzbarkeit von Umzugskosten ist allerdings die Aufgabe des bisherigenWohnsitzes!

    http://www.simplesoft.at/

  • 8/19/2019 Arbeit Neh Merve Ran La Gung

    7/25

      7

    7  © www.simplesoft.at 

    ARBEITNEHMERVERANLAGUNG

    2.) SONDERAUSGABEN

    Sonderausgaben teilen sich in drei Gruppen

    - solche die unbeschränkt absetzbar sind,

    - solche die einzeln bis zu einer gewissen Höhe

    - und solche, die zusammen genommen nur bis zu einem gewissen Höchstbetrag absetzbar sind.

    Letztere werden auch TOPFSONDERAUSGABEN genannt. Hinzu kommt bei diesenTopfsonderausgaben, dass von ihnen nur ein Viertel die Steuerbemessungsgrundlage vermindert,während die zwei anderen Sonderausgabenarten die Bemessungsgrundlage zur Gänzevermindern.

    Sonderausgaben können auch dann abgesetzt werden, wenn sie für die Ehefrau oder für Kindergeleistet werden, für die man Familienbeihilfe bezieht. Sonderausgaben, die der Ehepartner nichtgeltend macht, kann der Partner, der die Arbeitnehmerveranlagung macht, bei ihm geltend mache.In der Regel empfiehlt es sich Sonderausgaben immer bei dem Partner anzusetzen, der in der

    höheren Steuerprogressionsstufe ist, da dann die Lohnsteuerrückzahlung höher ist.  Bei denTopfsonderausgaben gibt man diese nur dann beim Partner hinein, wenn dadurch derMaximalbetrag nicht überschritten wird. 

    A.) OHNE HÖCHSTBETRAG UNBESCHRÄNKT UND VOLL ABZUGSFÄHIG

    Dazu zählen der Nachkauf von Versicherungszeiten in der gesetzlichen Pensionsversicherung,Beiträge zur freiwilligen Weiterversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung, bestimmteRenten (Versorgungsrenten, Schadensersatzrenten - nicht: Unterhaltsrenten - Kaufpreisrentenerst: wenn der Wert der Gegenleistung überstiegen wird) und dauernde Lasten, sowieSteuerberatungskosten, sofern sie nicht Betriebsausgaben sind. Auch pauschalierteSteuerpflichtige können Steuerberatungskosten als Sonderausgaben absetzen. 

    B.) EINZELN NUR BIS BESTIMMTE HÖHE ABER VOLL ABZUGSFÄHIG

    Die Kirchensteuer (max. 200  €) oder Spenden an begünstigte Institutionen bis max. 10% derEinkünfte des vorigen Jahres.

    Verluste aus Vorjahren, soweit durch ordnungsgemäße Buchhaltung erfasst (ab 2007 auch beiEinnahmen-Ausgabenrechnung für Verluste der letzten 3 Jahre) können auch in das aktuelle Jahrübernommen und abgezogen werden - allerdings gilt die Vortragsgrenze von 75%, was bedeutet,dass Vorjahresverluste maximal 75% der Einkünfte des aktuellen Jahres reduzieren dürfen. Wasan Verlusten übrig bleibt, kann ihn folgende Jahre mit übernommen werden. 

    C.) GEMEINSAM BIS ZU HÖCHSTBEITRAG UND AUF 1 VIERTEL BESCHRÄNKT ABZUGSFÄHIG

    Die nachfolgenden Topf-Sonderausgaben werden zusammengerechnet und sind nur zu einemViertel des Höchstbetrages von  € 2.920,- abzugsfähig, maximal also  € 730,-. Dieser Höchstbeitragerhöht sich um weitere  €  2.920,-, wenn ein Alleinverdiener- bzw. Alleinerzieherabsetzbetragzusteht und um weitere  € 1.460,- ab 3 Kindern.

    Für die "Topfsonderausgaben" besteht zudem eine Einschleifregelung. Ab einem Gesamtbetragder Einkünfte von  €  36.400,- werden die Sonderausgaben gekürzt bis diese ab  €  60.000,- zurGänze unberücksichtigt bleiben.

    http://www.simplesoft.at/

  • 8/19/2019 Arbeit Neh Merve Ran La Gung

    8/25

      8

    8  © www.simplesoft.at 

    ARBEITNEHMERVERANLAGUNG

    1. Beiträge zu freiwilligen Personenversicherungen  (Kranken-, Unfall-, Pensions-,Lebensversicherung) wenn das Versicherungsunternehmen den Sitz im Inland hat.Sachversicherungen (KFZ / Haushalt…) sind keine Sonderausgaben. 

    Sonderfall Lebensversicherung: keine Einschränkung bei Ablebensversicherungen - aber beiLebensversicherung auf den Erlebensfall (Kapitalversicherung), die seit 1996 abgeschlossen

    wurden, sind nur Sonderausgabe, wenn es eine reine Rentenversicherung ist - sprich dieVersicherungsleistung in Form einer lebenslangen Rente erfolgt.

    Freiwillige Höherversicherung in der Pensionsver sicherung und Arbeitnehmer-Beiträge zuPensionskassen sind nur dann möglich, wenn Sie keine staatliche Prämie für die Zukunftsvorsorgein Anspruch genommen haben.

    2. Ausgaben für die Anschaffung von Genuss-Scheinen und für die Erstanschaffung jungerAktien  von Aktiengesellschaften. Die Genuss-Scheine oder jungen Aktien müssen bei eineminländischen Kreditinstitut

    - gegen sofortige volle Zahlung der Anschaffungskosten der Genuss-Scheine oder desAusgabebetrages der jungen Aktien erworben und

    - durch mindestens zehn Jahre ab der Anschaffung hinterlegt werden. 

    3. Wohnraumschaffung / -sanierung

    Darunter fallen

    i)  Mindestens achtjährig gebundene Beträge, die vom Wohnungswerber zur Schaffung vonWohnraum an Bauträger geleistet werden. (Bauträger sind meist gemeinnützige Bau-, Wohnungs-und Siedlungsvereinigungen /-genossenschaften).

    Werden die Beträge vor Ablauf von acht Jahren seit Vertragsabschluss zurückgezahlt, kommt eszu einer Nachversteuerung. Geht die Wohnung ins Eigentum des Wohnungswerbers über oderwerden die rückgezahlten Beträge wieder für Wohnraumschaffung oder -sanierung verwendet,unterbleibt die Nachversteuerung.

    ii)  Beträge, die zur Errichtung von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen  verausgabtwerden. Eigenheim ist ein Wohnhaus im Inland mit nicht mehr als zwei Wohnungen, wennmindestens zwei Drittel des Gebäudes Wohnzwecken  (Beheizbarkeit) dienen: ein Gartenhausoder ein Badebungalow ist kein Eigenheim.

    Das Eigenheim kann auch im Eigentum mehrerer Personen stehen. Das Eigenheim kann auch auffremdem Grund und Boden sein. Auch die Aufwendungen für den Erwerb von Grundstücken zurSchaffung von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen sind abzugsfähig. Nicht abgesetzt werden

    kann der Ankauf einer bereits fertig gestellten (errichteten) Eigentumswohnung.

    Was zählt zu den Errichtungskosten eines Eigenheimes?

    Zu den Errichtungskosten gehören die Grundstückskosten und alle Baumaßnahmen: 

    - Grundstückskosten einschließlich Maklerkosten sowie die Aufschließungskosten 

    - Planungskosten (Baumeister, Architekt)

    - Anschlusskosten an ein öffentliches Versorgungsnetz (Kanal, Wasser, Gas, Strom) 

    - Kosten der Bauausführung (Baumeisterarbeiten, Elektroinstallation, Dachdeckung etc.) 

    - Kosten für den Ankauf von Baumaterial (Schotter, Zement, Fliesen etc.) 

    - Kosten der Umzäunung

    http://www.simplesoft.at/

  • 8/19/2019 Arbeit Neh Merve Ran La Gung

    9/25

      9

    9  © www.simplesoft.at 

    ARBEITNEHMERVERANLAGUNG

    Keine Sonderausgaben sind hingegen:

    - Kosten der Wohnungseinrichtung (z. B. Teppiche, Möbel, Einbauküche, Wandvertäfelung) 

    - Kosten der Gartengestaltung

    - Kosten für vom Eigenheim getrennte Bauten (z. B. Garage oder Sauna neben dem Haus)  

    Wer den Kauf eines Grundstückes als Sonderausgabe geltend macht, muss innerhalb von fünfJahren zu bauen beginnen. Der Grunderwerb nach der Errichtung des Eigenheimes ist keineSonderausgabe.

    Als Sonderausgaben für die Schaffung von Wohnraum können in der Regel nur die bis zurFertigstellung (Erteilung der Benützungsbewilligung) des Eigenheimes anfallenden Kosten und diedarauf entfallenden Darlehensrückzahlungen inkl. Zinsen geltend gemacht werden.

    Werden in der Benützungsbewilligung weitere Auflagen erteilt (z. B. Verputz der Fassade), sozählen diese Aufwendungen noch zu den begünstigten Errichtungskosten. 

    Sonderausgaben kann der Eigentümer oder Miteigentümer geltend machen. Wenn die ElternEigentümer des Eigenheimes sind, dann können die Kinder, die sich an der Errichtung beteiligen,aber keine Miteigentümer sind, keine Sonderausgaben hiefür geltend machen.

    Begünstigt ist die Errichtung (auch eines Fertigteilhauses), nicht aber der Ankauf eines fertigenEigenheimes. Erwirbt jemand einen Rohbau, dann sind zwar die Anschaffungskosten des Rohbauskeine Sonderausgaben, wohl aber die weiteren Kosten der Baumaßnahmen. 

    iii)  Ausgaben zur Sanierung von Wohnraum, wenn die Sanierung über unmittelbaren Auftragdes Steuerpflichtigen durch einen befugten Unternehmer durchgeführt worden ist, und zwar  

    - Instandsetzungsaufwendungen einschließlich Aufwendungen für energiesparende Maß-nahmen, wenn diese Aufwendungen den Nutzungswert des Wohnraumes wesentlicherhöhen oder den Zeitraum seiner Nutzung wesentlich verlänger n oder

    - Herstellungsaufwendungen.

    Aufwendungen zur Sanierung von Wohnraum können sowohl vom Eigentümer, als auchbeispielsweise vom Mieter geltend gemacht werden, wenn die Sanierung vom Mieter (undnicht vom Vermieter) in Auftrag gegeben worden sind:

    http://www.simplesoft.at/

  • 8/19/2019 Arbeit Neh Merve Ran La Gung

    10/25

      10

    10  © www.simplesoft.at 

    ARBEITNEHMERVERANLAGUNG

    Sanierungungsmaßnahmen sind etwa:

    - Austausch aller Fenster samt Rahmen

    - Austausch aller Türen samt Türstock 

    - Austausch von Zwischendecken- Austausch von Unterböden 

    - Austausch einzelner Fenster bei Verbesserung des Lärmschutzes oder zur Minderungdes Energieverbrauches

    - Austausch der Eingangstür bei Verbesserung des Einbruchsschutzes oder  zur Minderungdes Energieverbrauches

    - Austausch von Heizungsanlagen (verbesserte Heizleistung, bessere Bedienbarkeit)

    - Austausch der Elektro-, Gas-, Wasser und Heizungsinstallationen

    - Einbau von Wärmepumpen, Solar - und Wärmerückgewinnungsanlagen  

    - Umstellung auf Fernwärmeversorgung 

    - Maßnahmen zur Verminderung des Energieverlustes oder -verbrauches

    - Nachträglicher Anschluss an Versorgungsnetze (beispielsweise an die Wasser-, Kanal-,Strom- o. Gasversorgung). Darunter fallen sowohl die Aufwendungen für das Herstellendes Anschlusses als auch die Anschlussgebühren. Die Kosten eines Telefonanschlussessind nicht absetzbar.

    Herstellungsmaßnahmen sind insbesondere:

    - Zusammenlegen von Wohnungen

    - Einbau von Zentralheizungen und Aufzugsanlagen- Einbau von Badezimmern und Toilettenanlagen

    - Versetzen von Türen, Fenstern und Zwischenwänden 

    Nicht absetzbar sind beispielsweise:

    -Laufende Wartungsarbeiten, Ausbessern des Verputzes, Ausmalen und Tapezieren vonRäumen, Austausch einer beschädigten Fensterscheibe 

    -Materialrechnungen bei Selbstmontage

    -Über die Miete weiterverrechnete Sanierungskosten 

    -Aufwendungen für eine Luxusausstattung 

    -Kosten für die Einrichtung (Möbelstücke, Einbauküche) 

    Wird die Errichtung oder Sanierung von Wohnraum fremdfinanziert, sind die Rückzahlungen(inkl. der bezahlten Zinsen) als Sonderausgaben absetzbar.

    Rückzahlungen von Darlehen, die für die Schaffung oder für die Sanierung von Wohnraumaufgenommen wurden, sowie Zinsen für derartige Darlehen sind ebenfalls Sonderausgaben. 

    http://www.simplesoft.at/

  • 8/19/2019 Arbeit Neh Merve Ran La Gung

    11/25

      11

    11  © www.simplesoft.at 

    ARBEITNEHMERVERANLAGUNG

    3.) AUßERGEWÖHNLICHE BELASTUNGEN

    Diese müssen außergewöhnlich sein (also bei der Mehrheit der Steuerpflichtigen üblicherweiseNICHT auftreten) und zwangsläufig, also nicht freiwillig getätigt werden.

    Sind die Kosten auf Grund eines freiwilligen oder schuldhaften Verhaltens (z.B. Alkoholisierung)

    entstanden, so fehlt den Aufwendungen das Merkmal der Zwangsläufigkeit! 

    a.) in Voller Höhe absetzbar ohne Selbstbehalt sind:

    KatastrophenschädenAufwendungen für die Beseitigung von Katastrophen (Mur, Lawine, Hochwasser …) in Höhe derErsatzbeschaffung. Man benötigt eine Bestätigung durch die Gemeinde. 

    Eigene körperliche o. geistige Behinderung oder die des Partners oder erheblich behinderteKinderAufwendungen, soweit sie über die nachfolgend genannten pauschal gewährten Begünstigungenoder Geldleistungen (Pflegegeld, Pflegezulage, Blindenzulage) hinausgehen

    b.) durch Pauschalbetrag absetzbar ohne Selbstbehalt

    Pauschale Jahresfreibeträge bei Minderung der Erwerbsunfähigkeit

    Sie stehen nur zu, wenn keine Pflege bedingte Geldleistung bezogen wird.

    Behinderungsgrad

    Diätkosten bei Minderung der Erwerbsfähigkeit um mind 25%

    Unter Krankheitskosten fallen auch Kosten einer speziellenDiätverpflegung auf Grund einer Krankheit. Abgesetzt werdenkönnen entweder die rechts stehenden Pauschalen - oder die

    tatsächlichen Aufwendungen, die allerdings mit Belegennachgewiesen werden müssen. 

    Beträgt die Minderung der Er werbsfähigkeit weniger als 25 %,wandern die Diätkosten (Pauschalen oder tatsächlicheAufwendung) in die nachfolgende dritte Gruppe c. deraußergewöhnlichen Belastungen MIT Selbstbehalt.

    Mehraufwendungen für ein erheblich behindertes Kindfür das erhöhte Familienbeihilfe gewährt wird (monatlich  € 262,-)

    http://www.simplesoft.at/

  • 8/19/2019 Arbeit Neh Merve Ran La Gung

    12/25

      12

    12  © www.simplesoft.at 

    ARBEITNEHMERVERANLAGUNG

    Aufwendungen für eigene körperliche oder geistige Behinderung oder die des (Ehe)Partners

    Aufwendungen für Kinderbetreuung für Kinder bis 10 Jahrebis max.  € 2.300,- pro Kind und Kalenderjahr

    Ausbildungskosten für auswärtige Berufsausbildung der Kinder

    Für Kinder kann ein Pauschalbetrag von monatlich  €  110,- als außergewöhnliche Belastunggeltend gemacht werden, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes (80km bei Studenten, 25 km fürSchüler und Lehrlinge) keine Ausbildungsmöglichkeit besteht. Berufsbedingte Aus-, Fortbildungs-und Umschulungskosten können als Betriebs- bzw. Werbungskosten geltend gemacht werden.

    c.) absetzbar MIT Selbstbehalt

    1. Diätkosten bei Minderung der Erwerbsfähigkeit weniger als 25%

    2. Ausbildungskosten für auswärtige Berufsausbildung von Kindern in Privatschulen

    3. Prozesskosten (Prozess weder selbst ausgelöst noch eigene Schuldigsprechung)4. Krankheitskosten (auch für Partner/Kinder) die nicht von einer Versicherung bezahltwerden:

    o Arzt- und Krankenhaushonorare;

    o  Kosten für Medikamente (auch homöopathische Präparate), Rezeptgebühren,Behandlungsbeiträge (einschließlich Akupunktur und Psychotherapie), - nicht jedoch Kostenfür künstliche Befruchtung 

    o  Aufwendungen für Heilbehelfe (Gehbehelfe, Rollstuhl, Hörgeräte usw.); 

    o  Kosten für den Zahnersatz bzw. der Zahnbehandlung (z. B. Zahnprothese, Krone,

    Brücke), Kosten für Sehbehelfe (Brille, Kontaktlinsen !)

    http://www.simplesoft.at/

  • 8/19/2019 Arbeit Neh Merve Ran La Gung

    13/25

      13

    13  © www.simplesoft.at 

    ARBEITNEHMERVERANLAGUNG

    o  Entbindungskosten (Kosten für Sonderklasse aber nur, wenn medizinisch indiziert) 

    o  Kur- und Therapiekosten

    o  Fahrtkosten zum Arzt oder ins Spital

    o  für Gehbehinderungen gibt es einen Freibetrag von  € 153 pro Monat, falls ein Privat-KFZ

    für sie adaptiert werden muss - falls kein Privat-KFZ und Gehbehinderung mindestens 50 %=> Taxirechungen bis  € 153 als außergewöhnliche Belastung. 

    Zu beachten ist bei dieser Gruppe von außergewöhnlichen Belastungen, dass es einenSelbstbehalt gibt, der sich nach Höhe des Einkommens nach Abzug der Sonderausgaben richtet:

    - bis Einkommen  € 7300: 6%,

    - bis Einkommen  € 14.600: 8%,

    - bis Einkommen  € 36.400: 10 %,

    - bei Einkommen darüber : 12 %

    Der Selbstbehalt reduziert sich bei Alleinverdiener- o. Alleinerzieher-Absetzbetrag um 1 % undauch pro Kind um 1%.

    Der Selbstbehalt wird jedoch seitens des Finanzamtes automatisch ermittelt. Selber abgezogenwerden müssen jedoch Kostenersätze, die von Dritten gewährt werden, etwa Kostenersätze vonVersicherungen.

    Alphabetische Übersicht der häufigsten außergewöhnlichen Belastungen

    Alters- oder Pflegeheim

    Die Kosten für die Unterbringung in einem Alters- oder Pflegeheim stellen nur dann eineaußergewöhnliche Belastung dar, wenn diese aufgrund von Krankheit, Pflege- oder besondererBetreuungsbedürftigkeit entstehen.

    Hinweis:Bei Bezug von Pflegegeld ab der Stufe 1 ist jedenfalls von einer Pflegebedürftigkeit auszugehen. 

    Die Unterbringung in einem Alters- oder Pflegeheim aus Altersgründen stellt keineaußergewöhnliche Belastung dar.

    Trägt die im Heim untergebrachte Person die Kosten selbst und verfügt sie über keineneigenen Haushalt, so ist der steuerlich abzugsfähige Betrag um eine Haushaltsersparnis in Höhevon  € 156,96 monatlich für ersparte Verpflegungskosten zu kürzen. 

    Reicht das Einkommen einschließlich des Pflegegeldes der pflegebedürftigen Person nicht aus,können unterhaltsverpflichtete Personen bzw. nahe Angehörige (Lebensgefährtin oderLebensgefährte) ihre Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung geltend machen, wobei einSelbstbehalt abzuziehen ist. Eine Kürzung der Aufwendungen um eine Haushaltsersparnis fürVerpflegungskosten hat in diesem Fall zu unterbleiben.

    Bezahlt ein Unterhaltsverpflichteter die Pflegeheimkosten und besteht ein konkreter vertraglicherZusammenhang zwischen der Belastung mit den Pflegekosten und einer Vermögensübertragung(z.B. Übertragung eines Hauses), liegt insoweit keine außer gewöhnliche Belastung vor. 

    Wird Pflegegeld bezogen, so ist von einer mindestens 25%igen Erwerbsminderung auszugehen.Das Ausmaß der Behinderung muss in diesen Fällen nicht gesondert nachgewiesen werden. DiePflegeheimkosten werden daher ohne Abzug eines Selbstbehaltes anerkannt.

    http://www.simplesoft.at/

  • 8/19/2019 Arbeit Neh Merve Ran La Gung

    14/25

      14

    14  © www.simplesoft.at 

    ARBEITNEHMERVERANLAGUNG

    Häusliche Betreuung

    So wie bei der Heimbetreuung sind auch die Kosten für häusliche Betreuung ab Bezug vonPflegegeld der Pflegestufe 1 als außer gewöhnliche Belastung abzugsfähig (Kosten fürPflegepersonal, Aufwendungen für Ver mittlungsorganisationen, Pflegemittel). Erhaltene steuerfreieZuschüsse (z.B. Pflegegeld, Zuschuss zu Betreuungskosten) sind abzuziehen.

    Die gekürzten Aufwendungen können vom Betreuten oder vom alleinverdienenden Ehepartnerohne Abzug eines Selbstbehaltes als außergewöhnliche Belastung  geltend gemacht werden.Zusätzlich können Sie Kosten der Heilbehandlung absetzen: Arztkosten, Medikamente, Hilfsmittel.

    Auswärtige Berufsausbildung

    Besteht im Einzugsgebiet des Wohnortes (in der Regel mehr als 80 km) keine entsprechendeAusbildungsmöglichkeit für ein Kind oder beträgt die Fahrzeit vom Wohnort zum Ausbildungsortbei Benützung des günstigsten öffentlichen Verkehrsmittels mehr als eine Stunde, so können dieKosten der Berufsausbildung mit monatlich  € 110,- pauschal berücksichtigt werden. 

    Der Pauschbetrag steht pro angefangenem Kalendermonat der Berufsausbildung zu.

    Beispiel:Die Berufsschule beginnt am 21.11. und dauert bis zum 16.12. eines Jahres. Der Anspruch aufden Pauschbetrag besteht für 2 Monate. 

    Er steht auch während der Schul- und Studienferien zu und es sind damit sämtliche Kosten (inkl.Internatskosten) abgedeckt. Ein Selbstbehalt ist nicht zu berücksichtigen. Höhere tatsächlicheKosten können nicht geltend gemacht werden. 

    Voraussetzung für die Gewährung einer außergewöhnlichen Belastung in diesemZusammenhang ist ein zielstrebiges Bemühen, das Ausbildungsziel zu erreichen und dievorgeschriebenen Prüfungen abzulegen. 

    Bei Schülern und Lehrlingen stellt der Besuch eines mehr als 25 Kilometer vom Wohnortentfernten Internats eine auswär tige Berufsausbildung dar, sofern es keine näher gelegeneAusbildungsstätte gibt. 

    Hinweis:Die Gewährung des Freibetrages ist nicht gekoppelt an den Bezug der Familienbeihilfe, sodass beiernsthaftem Betreiben der Ausbildung der Pauschbetrag auch nach Ablauf desFamilienbeihilfenanspruchs zusteht.

    Begräbniskosten

    Grundsätzlich sind die Begräbniskosten aus dem vorhandenen Nachlass zu bestreiten. Reichtdieses Vermögen aus, werden die Begräbniskosten von der Finanzverwaltung nicht alsaußergewöhnliche Belastung aner kannt

    Reicht der vorhandene Nachlass (bewertet zum Verkehrswert) nicht aus, sind die Erben zurDeckung der Begräbniskosten berufen und diese Kosten stellen eine außergewöhnliche Belastungdar.

    Anerkannt werden die Kosten für ein einfaches Begräbnis mit höchstens  € 4.000,- (ab 2007; bis2006 maximal  €  3.000,-) sowie die Aufwendungen für die Errichtung eines Grabdenkmalesebenfalls mit höchstens  € 4.000,- (ab 2007; bis 2006 maximal  € 3.000,-).

    Höhere Kosten müssten vor allem hinsichtlich der „Zwangsläufigkeit" nachgewiesen werden (z.B.Überführungskosten, besondere Vorschriften hinsichtlich der Gestaltung des Grabmales).

    http://www.simplesoft.at/

  • 8/19/2019 Arbeit Neh Merve Ran La Gung

    15/25

      15

    15  © www.simplesoft.at 

    ARBEITNEHMERVERANLAGUNG

    Zuschüsse (z.B. Versicherungsleistungen) sind von den tatsächlich anfallenden Begräbniskostenabzuziehen.

    Blumen und Kränze sind Teil der Begräbniskosten; nicht als außergewöhnliche Belastungabsetzbar sind die Kosten der Trauerkleidung, die Kosten der Bewirtung der Trauergäste und dieGrabpflege.

    Behinderungen in eigener Person bzw. des (Ehe-)Partners

    Hat ein Steuerpflichtiger Aufwendungen

    •  durch eine eigene körperliche oder geistige Behinderung oder

    •  bei Anspruch auf den Alleinverdienerabsetzbetrag durch die Behinderung des (Ehe-) Partners

    so wird das Einkommen um folgende Pauschalbeträge ohne Berücksichtigung einesSelbstbehaltes vermindert, sofern der Grad der Behinderung mindestens 25% beträgt: 

    Grad der Behinderung Jahresfreibetrag25 % bis 34 %  € 75,-35 % bis 44 %  € 99,-45 % bis 54 %  € 243,-55 % bis 64 %  € 294,-65 % bis 74 %  € 363,-75 % bis 84 %  € 435,-85 % bis 94 %  € 507,-ab 95 %  € 726,-

    Das Ausmaß der Behinderung ist auf Verlangen des Finanzamtes durch eine amtliche

    Bescheinigung der folgenden Stellen nachzuweisen:

    •  Landeshauptmann bei Empfängern einer Opferrente 

    •  Sozialversicherungsträger bei Berufskrankheiten oder Berufsunfällen v.Arbeitnehmern

    •  Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen in allen übrigen Fällen.Der entsprechende Nachweis kann durch einen Behindertenpass bzw. einen abschlägigenBescheid, aus dem der Grad der Behinderung ersichtlich ist, erfolgen. Der Behindertenpass wirdvom Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen ausgestellt.

    Hinweis: Die bis 2004 vom Amtsarzt ausgestellten Bescheinigungen gelten weiterhin.

    Wird ganzjährig Pflegegeld (Blindenzulage, Blindengeld, Pflege- oder Blindenbeihilfe) bezogen, sosteht der Pauschalbetrag nicht zu.

    Aufwendungen für nicht regelmäßig anfallende Hilfsmittel (z.B. Rollstuhl, behindertengerechteAdaptierung der Wohnung, Hörgerät, etc.) können zusätzlich ohne Kürzung um einenSelbstbehalt angesetzt werden.

    Neben dem Pauschbetrag können auch Kosten einer Heilbehandlung ohne Berücksichtigungeines Selbstbehaltes geltend gemacht werden, soweit diese mit der Behinderung inZusammenhang stehen (Arzt- und Krankenhauskosten, Kur- und Therapiekosten, Kosten fürMedikamente).

    Resultiert aus der Behinderung auch die Notwendigkeit einer Diätverpflegung, so kann auch derPauschbetrag für Diätverpflegung zusätzlich beansprucht werden. 

    http://www.simplesoft.at/

  • 8/19/2019 Arbeit Neh Merve Ran La Gung

    16/25

      16

    16  © www.simplesoft.at 

    ARBEITNEHMERVERANLAGUNG

    Hinweis:Wahlweise können anstelle der Pauschbeträge auch die tatsächlichen mit der Behinderung inZusammenhang stehenden Kosten geltend gemacht werden.

    Unabhängig  von obigen Pauschbeträgen können gehbehinderte Personen, die infolge ihrerGehbehinderung ein eigenes Fahrzeug benötigen, einen Freibetrag in Höhe von  €  153,-

    monatlich absetzen, darüber hinaus können unter diesem Titel keine Mehraufwendungen geltendgemacht werden. Personen mit einem mindestens 50%igen Grad der Behinderung ohne eigenesKFZ können tatsächliche Taxikosten bis zu maximal  € 153,- monatlich geltend machen.

    Die Gehbehinderung ist gegenüber der Finanzbehörde auf Verlangen durch ein entsprechendesDokument nachzuweisen (z.B.Behindertenpass mit der Feststellung der Gehbehinderung, Befreiungsbescheid von dermotorbezogenen Versicherungssteuer, Ausweis gem. § 29b der Straßenverkehrsordnung).

    Behinderungen von Kindern

    Im Zusammenhang mit behinderten Kindern steht ab einer 50%igen Behinderung anstelle der

    oben angeführten Freibeträge ein monatlicher Pauschbetrag von  €  262,- zu, sofern keinPflegegeld bezogen wird.

    Aufwendungen für Behindertenhilfsmittel (Rollstuhl, behindertengerechte Adaptierung derWohnung, etc.) und Kosten für eine Behindertenschule oder -werkstättekönnen zusätzlich geltend gemacht werden.

    Bei Bezug von Pflegegeld für das behinderte Kind ist der monatliche Freibetrag von  € 262,- umdas erhaltene Pflegegeld zu kür zen. Die oben angeführten jährlichen Freibeträge nach dem Gradder Behinderung stehen nicht zu.

    Unabhängig vom Pflegegeldbezug können die tatsächlichen Kosten für nicht regelmäßiganfallende Aufwendungen betreffend Hilfsmittel und die Kosten der Heilbehandlung geltend

    gemacht werden.

    Bürgschaft

    Die Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft, die zugunsten eines nahen Angehörigenübernommen wurde, stellt grundsätzlich keine außergewöhnliche Belastung dar.

    Nur ausnahmsweise liegt eine außergewöhnliche Belastung vor, wenn die Bürgschaft imZusammenhang mit Belastungen eines unterhaltsberechtigten nahen Angehörigen steht, dieauch beim Steuerpflichtigen selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden. DasFinanzamt entscheidet darüber individuell. 

    Diätverpflegung

    Für die nachfolgenden Krankheiten, die durch eine ärztliche Bestätigung nachzuweisen sind,werden für Diätverpflegung folgende Pauschalbeträge monatlich als außergewöhnliche Belastunganerkannt.

    http://www.simplesoft.at/

  • 8/19/2019 Arbeit Neh Merve Ran La Gung

    17/25

      17

    17  © www.simplesoft.at 

    ARBEITNEHMERVERANLAGUNG

    Werden höhere Beträge beansprucht, sind die Aufwendungen mit Belegen nachzuweisen.

    Führen die erwähnten Erkrankungen zu einer Erwerbsminderung von weniger als 25%, ist vonden tatsächlichen Aufwendungen ein Selbstbehalt abzuziehen.

    Führen sie zu einer Erwerbsminderung von 25% oder mehr, unterbleibt der Abzug eines

    Selbstbehaltes.

    Geburt

    Die Kosten der Geburt in der Sonderklasse stellen dann eine außergewöhnliche Belastung dar,wenn triftige medizinische Gründe (konkrete Gefahr von Komplikationen medizinischer Art) eineBetreuung durch einen eigenen Arzt erforderlich machen und die Aufwendungen nicht durchKostenersätze (Versicherung) gedeckt sind. Wünsche, Vorstellungen und Befürchtungen allgemei-ner Art reichen nicht aus.

    Haushaltshilfe

    Sofern und soweit Aufwendungen Ausfluss der im Gesetz allgemein verankerten Verpflichtung derEltern zur Beaufsichtigung ihres Kleinkindes sind, liegt der geradezu typische Fall einer lediglich„gewöhnlichen" Belastung vor. 

    Die Beschäftigung einer Haushaltshilfe im Haushalt von Ehegatten kann nur dann zu eineraußergewöhnlichen Belastung führen, wenn kein Ehegatte in der Lage ist, die notwendigeBetreuung der Kinder sowie die Führung des Haushaltes zu übernehmen. 

    Dies kann der Fall sein, wenn

    •  beide Ehegatten aus Gründen einer sonstigen Existenzgefährdung der Familie zumUnterhalt beitragen müssen oder  

    •  der nicht berufstätige Ehegatte seinen Aufgaben, den Haushalt zu führen bzw. die Kinder zubetreuen, ohne Gefähr dung seiner Gesundheit nicht nachkommen kann.

    Bei einem höheren Familieneinkommen ist die Beschäftigung einer Haushaltshilfe nichtaußergewöhnlich. Eine große Kinderzahl allein reicht für die Annahme einer Zwangsläufigkeit nichtaus.

    Diese Grundsätze gelten sinngemäß bei Vor liegen einer eheähnlichen Gemeinschaft und beiallein stehenden Personen. Die Beschäftigung einer Haushaltshilfe kann bei allein stehendenPersonen nur dann zu einer außergewöhnlichen Belastung führen, wenn 

    •  die allein stehende Person mit Kind einer Berufstätigkeit nachgehen muss, weil sie für sichkeine oder keine ausreichende Unterhaltsleistung erhält 

    •  und ein zwangsläufiges Erfordernis der Kinderbetreuung besteht oder

    •  die allein stehende Person wegen Krankheit/Pflegebedürftigkeit einer ständigen Betreuungbedarf.

    Solche Aufwendungen sind um öffentliche Zuschüsse (z.B. Pflegegeld, Blindengeld) zu kürzen. 

    http://www.simplesoft.at/

  • 8/19/2019 Arbeit Neh Merve Ran La Gung

    18/25

    18ANHANG E - JAHRESABSCHLUSS

    Heiratsausstattung

    Leistungen eines Heiratsgutes bzw. einer Heiratsausstattung stellen keine außergewöhnlicheBelastung dar.

    Hochwasser- und Katastrophenschäden

    Darunter fallen unvorhersehbare Schadensereignisse größeren Umfangs, die für   denSteuerpflichtigen eine unabwendbare Vermögenseinbuße nach sich ziehen. 

    Ereignisse, die sich als - wenn auch außer gewöhnliche - Folge eines potentiellen Risikos odereiner potentiellen Betriebsgefahr darstellen, welche der Steuerpflichtige durch seine freieWillensentscheidung in Kauf nimmt, sind vom Begriff des „Katastrophenschadens" jedenfalls nichtumfasst.

    Die Anerkennung von Kosten zur Beseitigung von Katastrophenschäden als außergewöhnlicheBelastung kommt daher nur nach Naturkatastrophen, insbesondere bei Hochwasser-, Erdrutsch-,Vermurungs-, Lawinen-und Sturmschäden sowie bei Schäden durch Flächenbrand,Strahleneinwirkung, Erdbeben, Felssturz oder Steinschlag, in Betracht.

    Ein bloßer Vermögensschaden stellt noch keine außergewöhnliche Belastung dar. 

    Erst die Kosten zur Beseitigung des Vermögensschadens können steuerlich abgesetzt werden.

    In Betracht kommen dabei

    •  Kosten für die Beseitigung der unmittelbaren Katastrophenfolgen (z.B. Beseitigungvon Wasser- und Schlammresten, Beseitigung von Sperrmüll, Raumtrocknung sowieMauerentfeuchtung)

    •  Kosten für die Reparatur und Sanierung der durch die Katastrophe beschädigten, aberweiterhin nutzbaren Vermögenswerte (z.B. Ersatz des Fußbodens oder Ausmalen von Räumen

    im Zusammenhang mit weiterhin nutzbaren Wohnhäusern) 

    •  Kosten für die Ersatzbeschaffung von durch Katastrophen zerstörter Vermö-genswerte (z.B. Neuanschaffung von Einrichtungsgegenständen, erfor derlicher Neubau einesWohngebäudes, Neuanschaffung eines PKW). 

    Steuerliche Berücksichtigung als außergewöhnliche Belastung finden diese Aufwendungen nurinsofern, als die Schäden nicht durch eine Versicherung oder durch öf fentliche Mittel(Katastrophenfonds) gedeckt sind.

    Die Erbringung eigener Arbeitsleistung ist mangels eines Kostenaufwandes steuerlich nicht zuberücksichtigen. Ebenso wenig sind Aufwendungen zwecks Abwehr künftiger Katastrophen - wiez.B. die Errichtung einer Stützmauer - als außergewöhnliche Belastung absetzbar.

    Kinderbetreuungskosten

    Ab der Veranlagung 2009 sind Aufwendungen für die Kinderbetreuung als außergewöhnlicheBelastung ohne Selbstbehalt abziehbar. Das zu betreuende Kind darf zu Beginn des jeweiligenKalenderjahres das zehnte Lebensjahr nicht vollendet haben und muss sich ständig in Österreich,im EU/EWR-Raum oder der Schweiz aufhalten.

    Die Betreuung muss durch öffentliche oder private institutionelle Kinderbetreuungseinrichtungen(z.B. Kindergärten, Kinderkrippen, Kindertagesheime) oder durch pädagogisch qualifiziertePersonen (z.B. ausgebildete Tagesmütter) erfolgen. Private institutionelle Kinderbetreuungs-einrichtungen müssen den diesbezüglichen landesgesetzlichen Vorschriften entsprechen.

  • 8/19/2019 Arbeit Neh Merve Ran La Gung

    19/25

      19

    19  © www.simplesoft.at 

    ARBEITNEHMERVERANLAGUNG

    Nur die Kosten für die Kinderbetreuung können berücksichtigt werden. Kosten für Verpflegungoder das reine Schulgeld für Pr ivatschulen sind nicht abzugsfähig. 

    Pro Kind und Kalenderjahr können maximal  €  2.300,- abgesetzt werden. Diese Kosten müssenunmittelbar an die Kinderbetreuungseinrichtung bzw. die vergleichbar tätige Einzelperson bezahltworden sein.

    Kosten, für die vom Arbeitgeber ein steuer freier Zuschuss geleistet wird, sind nicht alsaußergewöhnliche Belastung abziehbar. Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse kürzen aber nicht denBetrag von bis zu  €  2.300,-jährlich, wenn Kinderbetreuungskosten in dieser Höhe selbstgetragenen werden.

    Die Geltendmachung erfolgt im Rahmen der Einkommensteuer- bzw. Arbeitnehmerveranlagungdurch jenen Elternteil, der die Kosten tatsächlich trägt. 

    Der/Die Steuerpflichtige muss die Höhe der Betreuungskosten unter Zuordnung der So-zialversicherungsnummer oder der Kennnummer der europäischen Krankenversicherung desKindes in der Steuererklärung bekannt geben.

    Kleidung

    Kosten für die Kleidung sind nicht abzugsfähige Lebenshaltungskosten. Eine außergewöhnlicheBelastung ist auch nicht gegeben bei Steuerpflichtigen mit besonderen Körpermaßen (z.B.Longini).

    Eine außergewöhnliche Belastung liegt jedoch vor, wenn die Anschaffung krankheitsbedingterforderlich ist (z.B. orthopädische Schuhe).

    Krankheitskosten

    Es muss nachweislich eine Krankheit vorliegen. Die Behandlung muss in direktem Zusammenhangmit der Krankheit stehen und eine taugliche Maßnahme zur Linderung oder Heilung darstellen. 

    Unter Krankheit ist eine gesundheitliche Beeinträchtigung zu verstehen, die eine Heilbehandlungbzw. Heilbetreuung erfordert.

    Nicht abzugsfähig sind daher Aufwendungen für die Vorbeugung von Krankheiten sowie derErhaltung der Gesundheit oder Verhütungsmittel. 

    Liegt eine Krankheit vor, sind Aufwendungen, die der Heilung, Besserung oder Er-träglichmachung einer Krankheit dienen, als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen.Es ist dabei nicht zu prüfen, ob die Krankheit aus eigener Schuld verursacht worden ist (z.B.

    Alkoholismus, Rauschgift).Aufwendungen für Behandlungsleistungen durch nichtärztliches Personal (Physiotherapeuten)werden nur dann als außergewöhnliche Belastung anerkannt, wenn diese Leistungen ärztlichverschrieben oder von der Sozialversicherungsanstalt zumindest teilweise ersetzt werden.

    Behandlungskosten, die durch von im Ausland anerkannten Heilpraktikern durchgeführtenBehandlungen erwachsen, stellen eine außergewöhnliche Belastung dar. 

    Erfolgt eine Behandlung durch eine Person, die nach den jeweiligen nationalen Rechtsvorschriftennicht zur Heilbehandlung befugt ist, kann das als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden,wenn durch ärztliches Gutachten nachgewiesen wird, dass die Behandlung aus medizinischenGründen zur Heilung oder Linderung einer Krankheit erforderlich ist. 

    http://www.simplesoft.at/

  • 8/19/2019 Arbeit Neh Merve Ran La Gung

    20/25

      20

    20  © www.simplesoft.at 

    ARBEITNEHMERVERANLAGUNG

    Zu den Krankheitskosten zählen: 

    •  Arzt- und Krankenhaushonorare, (nicht hingegen der Besuch bei Geist- und Wunderheilernsowie Pilgerfahrten)

    •  Aufwendungen für Medikamente (einschließlich medizinisch verordneter homöopathischer

    Präparate), Rezeptgebühr und Behandlungsbeitrag (auch Akupunktur - und Psychotherapiekosten),soweit sie der Steuerpflichtige selbst zu tragen hat

    •  Aufwendungen für Heilbehelfe (Zahner satz, Sehbehelf, Hörgeräte, Prothesen, Gehbehelfe,Bruchbänder, weiters krankheitsbedingte Spezialbetten) 

    •  Fahrtkosten für Fahrten zum Arzt bzw. ins Spital

    •  Kosten für die im Spital untergebrachte Begleitperson bei Spitalsaufenthalt eines Kindes

    •  Aufwendungen für Ferngespräche mit der Familie bei längerem Krankenhausaufenthalt, soweitsie das übliche Ausmaß nicht überschreiten. Fallen höher e Aufwendungen an als jene, die von der gesetzlichen Krankenversicherung getragenwerden, so ist dennoch eine außergewöhnliche Belastung gegeben, wenn medizinische Gründe

    (z.B. erwartete medizinische Komplikationen, paradontale Gründe bei Zahnersatz: Gold statt Amal-gam) für eine weitergehende medizinische Behandlung sprechen. 

    Von den angefallenen Aufwendungen sind abzuziehen:

    •  Kostenersätze, die aus gesetzlichen Krankenversicherungen geleistet wer den

    •  Kostenersätze von freiwilligen Krankenzusatzversicherungen oder Unfallversicherungen

    •  Beim Krankenhausaufenthalt: eine Haushaltsersparnis in Höhe von  €  156,96 monatlichfür Verpflegungskosten (8/10 des Sachbezugswertes für volle freie Station in Höhe von  € 196,20)

    Hat der Steuerpflichtige Anspruch auf einen Behindertenfreibetrag gem. Punkt 2.4. (sofern derGrad der Behinderung mindestens 25% beträgt), so sind zu unterscheiden: 

    •  Krankheitskosten, die mit der Behinderung in Zusammenhang stehen (z.B. Aufwendungenfür Bewegungstherapie eines Gehbehinderten), können grundsätzlich nicht neben dem Frei-betrag geltend gemacht werden.

    Ausnahme:Nicht regelmäßig anfallende Aufwendungen für Hilfsmittel (Rollstuhl, Hör gerät etc.) sowieKosten der Heilbehandlung sind zusätzlich abzugsfähig. 

    Sollen die höheren tatsächlich angefallenen Krankheitskosten Berücksichtigung finden, somüssen diese mit Beleg nachgewiesen werden. 

    •  Krankheitskosten, die mit der Behinderung nicht in Zusammenhang stehen (z.B. Zahnersatzeines Blinden), können nach Abzug des Selbstbehaltes unabhängig vom Behindertenfreibetragabgezogen werden.

    Kostenersätze und eine monatliche Haushaltsersparnis von  € 196,20 sind abzuziehen.

    Nicht abzugsfähig sind Aufwendungen, denen schwerpunktmäßig der Charakter einerErholungsreise zukommt.

    Hinweis: Kurkosten wegen einer mindestens 25%igen Behinderung gelten als Heilbehandlungund sind ohne Selbstbehalt zu berücksichtigen. 

    http://www.simplesoft.at/

  • 8/19/2019 Arbeit Neh Merve Ran La Gung

    21/25

      21

    21  © www.simplesoft.at 

    ARBEITNEHMERVERANLAGUNG

    Kurkosten

    Kurkosten stellen nur dann eine steuerlich zu berücksichtigende außergewöhnliche Belastung dar,wenn der Kuraufenthalt unmittelbar im Zusammenhang mit einer Krankheit steht, ausmedizinischen Gründen nachweislich notwendig ist und unter ärztlicher Begleitung und Aufsichterfolgt.

    Abzugsfähig sind dabei Aufenthaltskosten, Kosten für die medizinische Betreuung und Kurmittelsowie die Fahrtkosten zum und vom Kurort.

    Schulden - Schuldzinsen

    Ausgaben für die Tilgung von Schulden können nur dann außergewöhnliche Belastung sein, wennder Schuldgrund ein außergewöhnlicher und zwangsläufiger ist. Es muss also die Begründungdes Schuldverhältnisses bereits zwangsläufig sein. 

    Entsteht diese Schuld durch ein aufgenommenes Darlehen und stellt diese Schuldaufnahme eineaußergewöhnliche Belastung dar, dann können die entsprechenden Rückzahlungsbeträge

    zusammen mit den allenfalls zu leistenden Schuldzinsen als außer gewöhnliche Belastung geltendgemacht werden (z.B. Kreditaufnahme zur Bezahlung einer Operation).

    Strafen

    Da im Zusammenhang mit Strafen ein schuldhaftes Verhalten zu unterstellen ist, können dieseAufwendungen nicht steuermindernd abgesetzt werden.

    Unterhaltsleistungen

    Nur jene Unterhaltsleistungen sind abzugsfähig, die zur Deckung von Aufwendungen führen, diebeim Empfänger selbst eine außergewöhnliche Belastung wären (z.B. bezahlteKrankheitskosten für Angehörige, oder solche für die Beseitigung von Katastrophenschäden voneinkommensschwachen Angehörigen). 

    Keine außergewöhnliche Belastung sind z.B.:

    •  Unterhaltsleistungen an den geschiedenen Ehegatten (auch bei Wiederverehelichung)•  Unterhaltsleistungen an Kinder aus geschiedenen Ehen•  Unterhaltsleistungen an uneheliche Kinder•  Unterhaltsleistungen an mittellose Angehörige •  Kosten für einvernehmliche Ehescheidungen gem. § 55a Ehegesetz. 

    Zahnregulierung

    Die Kosten hiefür sind Krankheitskosten und demnach eine außergewöhnliche Belastung. 

    Bei Vorliegen triftiger medizinischer Gründe steht mangels Ersatz der Krankenkasse dem Abzugals außergewöhnliche Belastung nichts entgegen. 

    Werden zahntechnische Arbeiten nur aus kosmetischen oder beruflichen Gründen durchgeführtund sind solche Maßnahmen medizinisch nicht geboten, handelt es sich um Kosten derLebensführung, die nicht als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen sind.

    http://www.simplesoft.at/

  • 8/19/2019 Arbeit Neh Merve Ran La Gung

    22/25

      22

    22  © www.simplesoft.at 

    ARBEITNEHMERVERANLAGUNG

    Weitere Begünstigungen für Kinder

    Unterhaltsabsetzbetrag 

    Betrag: monatlich 29,20  € für das erste Kind, 43,80  € für das zweite Kind und jeweils 58,40  € fürdas dritte und jedes weitere alimentierte Kind. Anspruch für Alimentierende

    Infos: Alimentierender ist, wer für ein nicht haushaltszugehöriges Kind  – für das weder ihm nochseinem mit ihm im selben Haushalt lebenden (Ehe-)Partner Familienbeihilfe gewährt wird  – nachweislich den gesetzlichen Unterhalt (Alimente) leistet. 

    Im Unterschied zum Kinderabsetzbetrag wirkt sich der Unterhaltsabsetzbetrag erst im Nachhineinbei der Arbeitnehmerveranlagung (Formular L 1) aus. 

    Der volle Unterhaltsabsetzbetrag steht nur dann zu, wenn der gesetzlichen Unterhaltsverpflichtungin vollem Umfang entsprochen wurde. Wurden Alimente nur teilweise bezahlt, wird derUnterhaltsabsetzbetrag entsprechend gekürzt. 

    Für volljährige Kinder, für die dem getrennt lebenden Elternteil keine Familienbeihilfe ausbezahltwird, steht kein Unterhaltsabsetzbetrag zu. 

    Für im Ausland lebende Kinder gelten die gleichen Bedingungen! 

    Die Leistung des gesetzlichen Unterhalts (Alimente) ist keine außergewöhnliche Belastung. DieKosten für Kinder werden durch den Kinderabsetzbetrag oder den Unterhaltsabsetzbetragberücksichtigt. Außergewöhnliche Belastungen liegen dann vor, wenn für denUnterhaltsberechtigten Kosten übernommen werden, die für sich gesehen eine außergewöhnlicheBelastung darstellen, wie etwa Krankheitskosten für ein Kind (z. B. Brille oder Zahnregulierung).Bei Alimentationszahlungen müssen diese Kosten aber zusätzlich geleistet werden. 

    Mehrkindzuschlag: 

    er steht einem zu, wenn Familienbeihilfe für mind. 3 Kinder bezogen wurden und 

    1.) man > 6 Monate ohne dem Partner lebt oder

    2.) wenn man zusammen mit Partner lebt und das Familieneinkommen des Vorjahrs(Summe beider Partner) das 12-fache der Höchstbeitragsgrundlage zur SV (§ 45 ASVG),also  € 55.00 nicht übersteigt

    Grundlage ist das steuerpflichtige Einkommen => Werbungskosten, Sonderausgaben undaußergewöhnl. Belastungenh werden zuvor abgezogen 

    Höhe:  € 36,40 pro Monat bei 3 Kindern - für jedes weitere Kind nochmals jeweils 36,40 -

    Beantragt kann es nur vom Familienbeihilfenbezieher werden, außer er hat selbst kein zuversteuerndes Einkommen => er kann zu Gunsten des Partners verzichten 

    Zuverdienstgrenzen für Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld

    Die Grenze bei Bezug von Familienbeihilfe  liegt 2010 bei über 18jährigen Kindern bei  €  9.000-.Überschreitet das Jahreseinkommen des Kindes diesen Betrag, führt es zum Verlust der Familienbeihilfe.Beim Kinderbetreuungsgeld  beträgt die Zuverdienstgrenze  €  16.200,-  (Bei nicht ganzjähriger Anstellungerfolgt eine Umrechnung der bezogenen Beträge auf das ganze Jahr).

    http://www.simplesoft.at/

  • 8/19/2019 Arbeit Neh Merve Ran La Gung

    23/25

      23

    23  © www.simplesoft.at 

    ARBEITNEHMERVERANLAGUNG

    4. Steuerspar-Checkliste

    Bereich Begünstigung 

    Selbständige Tätigkeit 

    Typische Aufwendungen allgemein(Basispauschalierung) oder für bestimmteBerufe bzw. Branchen (z.B. Gaststätten,Gemischtwarenhandel, Vertreter, Künstler,Schriftsteller, Landwirte)

    Pauschalierung von Betriebsausgaben und Vorsteuer

    Gewinnermittlung durch Einnahmen-Ausgaben-RechnungVereinfachungen für Kleinunternehmer  

    Umsatzsteuerbefreiung (bis 30.000  € Jahresumsatz) 

    Betrieblich veranlasste Ausgaben Betriebsausgaben

    Umsatzsteuer von Ausgaben Vorsteuerabzug

    GewinnfreibetragAllgemeine Begünstigungen 

    Tarifbegünstigungen 

    Dienstverhältnis zu Arbeitgeber  

    Fahrten zur Arbeitsstätte  Pendlerpauschale

    Fahrten im Dienst Reisekostenersätze (Fahrtkosten, Tagesgelder,Nächtigungsgelder) für Dienstreisen 

    10 steuerfreie Überstundenzuschläge monatlich Überstunden 

    Steuerfreie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit

    Arbeitsbedingungen Steuerfreie Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen

    Soziale Incentives Steuerfreie Bezüge 

    Aufwendungen im Zusammenhang mit der Berufstätigkeit 

    Vorstellungsgespräch, Jobsuche  Werbungskosten

    Aus- und Fortbildung Werbungskosten

    Typische Berufsaufwendungen (z.B.Journalisten, Schauspieler, Vertreter,Politiker)

    Pauschalierte Werbungskosten

    Vom Arbeitgeber (teilweise) nicht ersetzte

    Kosten

    Werbungskosten (z.B. Reisekosten, Telefonkosten)

    Pendlerpauschale bei i.d.R. täglichen Fahren (bei Arbeitgeber oderbei Veranlagung)

    Fahrten zum Arbeitsort

    Werbungskoksten für tatsächliche Fahrtkosten sowieAufwendungen für Zweitwohnung bei auf Grund der Entfernungnotwendiger doppelter Haushaltsführung 

    Arbeitsmittel (Computer, Handy, Autou.s.w.)

    Werbungskosten

    http://www.simplesoft.at/

  • 8/19/2019 Arbeit Neh Merve Ran La Gung

    24/25

      24

    24  © www.simplesoft.at 

    ARBEITNEHMERVERANLAGUNG

    Familienstand 

    Alleinverdiener Alleinverdienerabsetzbetrag

    Alleinerzieher Alleinerzieherabsetzbetrag

    Kinder  

    Familienbeihilfe

    Kinderabsetzbetrag

    Im Haushalt

    Kinderfreibetrag

    Unterhaltsabsetzbetrag

    Kinderfreibetrag

    Mit Unterhaltsverpflichtung

    Unterhaltskosten als außergewöhnliche Belastung, wenn keinAnspruch auf Unterhaltsabsetzbetrag und Kinder außerhalb desEWR

    Drei oder mehr Kinder Mehrkindzuschlag für Familieneinkommen bis 55.000  € 

    Kinderbetreuungsgeld für Betreuungsleistung der Eltern Betreuungskosten

    Außergewöhnliche Belastung für Kinder bis zehn Jahre (behinderteKinder bis 16 Jahre) ohne Selbstbehalt für externe Betreuung 

    Ausbildung Außergewöhnliche Belastung, wenn Schule, Universität oderLehrstelle außerhalb des Einzugsbereiches 

    Erhöhte Familienbeihilfe Behinderte Kinder

    Außergewöhnliche Belastung ohne Selbstbehalt 

    Krankheit, Zahnbehandlung Außergewöhnliche Belastung mit Selbstbehalt

    Private Aufwendungen 

    Versicherungsprämien (Kranken-, Unfall-,Lebensversicherung)

    Sonderausgaben (innerhalb des sog. Sonderausgabentopfes)

    Wohnraumschaffung (Eigentumswohnung,Eigenheim)

    Sonderausgaben (innerhalb des sog. Sonderausgabentopfes)

    Wohnraumsanierung Sonderausgaben (innerhalb des sog. Sonderausgabentopfes)

    Genussscheine und junge Aktien Sonderausgaben (innerhalb des sog. Sonderausgabentopfes)

    Kirchenbeiträge bis 200  €  Sonderausgaben

    Nachkauf von Versicherungszeiten Sonderausgaben (ohne Höchstbetragsbeschränkung) 

    Katastrophenschäden  Außergewöhnliche Belastung ohne Selbstbehalt Begräbniskosten  Außergewöhnliche Belastung mit Selbstbehalt 

    Gesundheit 

    Arzt, Krankenhaus, Medikamente Außergewöhnliche Belastung mit Selbstbehalt

    Kurkosten Außergewöhnliche Belastung mit Selbstbehalt 

    Zahnarzt, Zahnersatz Außergewöhnliche Belastung mit Selbstbehalt 

    Diätverpflegung  Außerg.Belast.m.Selbstbeh. (bei Behinderung ohne Selbstbehalt) 

    Behinderung (ab 25 %) Pauschale Freibeträge oder  außerg.Belast. ohne Selbstbehalt 

    Alters- und Pflegeheim Außerg.Belast. ohne Selbstbehalt (wenn Pflegegeldbezug) 

    http://www.simplesoft.at/

  • 8/19/2019 Arbeit Neh Merve Ran La Gung

    25/25

    25

     ______________________________________________________________________________

     ______________________________________________________________________________

     ______________________________________________________________________________

     ______________________________________________________________________________

     ______________________________________________________________________________

     ______________________________________________________________________________

     ______________________________________________________________________________

     ______________________________________________________________________________

     ______________________________________________________________________________

     ______________________________________________________________________________

     ______________________________________________________________________________

     ______________________________________________________________________________

     ______________________________________________________________________________

     ______________________________________________________________________________

     ______________________________________________________________________________

     ______________________________________________________________________________

     ______________________________________________________________________________

     ______________________________________________________________________________

     ______________________________________________________________________________

     ______________________________________________________________________________

     ______________________________________________________________________________

     ______________________________________________________________________________

     ______________________________________________________________________________